Sehr geehrte Fragestellerin,
für den Familiennachzug zu einem Deutschen gilt § 28 AufenthG
. In § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG
ist geregelt, dass dem Ehegatten eines Deutschen die Aufenthaltserlaubnis / das Visum auch erteilt werden soll, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist.
Wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist prüfen die Behörden in aller Regel, ob besondere Gründe vorliegen, die es rechtfertigen, dass man auch bei einem Deutschen auf die Sicherung des Lebensunterhalts vor dem Nachzug des Ehegatten bestehen kann.
Darüber hinaus wäre es wichtig, wenn Ihr Mann bereits bei Antragsstellung über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um auch schneller eine Anstellung in D finden zu können.
Grundsätzlich hat Ihr zukünftiger Ehemann aber einen Anspruch auf die Grundsicherung, die die Behörde nicht so einfach ablehnen darf, zumal wenn die Verhältnisse in SA sich in dieser Weise verschlechtert haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Vielen lieben Dank! Waere es besser ich fliege erst alleine und mein Mann kaeme nach? Oder ist das egal? Ich weiss nicht ob das vielleicht eine zusaetzliche Frage ist. Aber andernfalls habe ich Ihre Antowrt gut verstanden und finde die genauen Regelungen der Einwanderung ja im Forum bereits beantwortet.
Herzlichen Dank fuer Ihre selbstlose Freundlichkeit!
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie können mir auch gerne noch weitere Fragen zu diesem Bezug im Rahmen der kostenlosen Nachfragen stellen.
Besser wäre es, um den Prozess von Deutschland aus zu starten und Ihnen auch einen geregelten Anfang zu ermöglichen, wenn Sie zunächst allein kämen, alles vorbereiten und diesbezüglich eng mit der Ausländerbehörde zusammen arbeiten.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt