Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sie sollten zunächst abwarten, wie das Gespräch seitens der Geschäftsleitung eröffnet wird. Voraussichtlich wird die Frage zur Sprache kommen, aus welchem Grund der Betriebsrat Ihnen Faulheit vorwirft. Sollte das nicht klar und unmißverständlich gesagt werden, empfehle ich die Frage an den Betriebsrat zu richten, welche Fakten er für seine Behauptung der Faulheit zugrunde legt. D. h. Sie sollten, sofern die Geschäftsleitung nicht schon darauf drängt, den Betriebsrat durch ruhige konkrete Fragen dazu zwingen zu sagen, welche konkreten Vorkomnisse er meine, wenn er zu dem Schluß komme, der Vorwurf der Faulheit sei angemessen.
Wenn deutlich geworden ist, welche Fakten der Betriebsrat meint, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Sicht der Ereignisse darzustellen. Das ist dann "Ihr Auftritt", in dem Sie die Beschuldigung des Betriebsrats ad absurdum führen können.
2.
Passieren wird (Ihnen) nichts. Wichtig: Stets Ruhe bewahren!
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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Sehr geehrter Herr Raab,
wie soll ich mich nach dem Gespräch dem Betriebsrat und den Schichtkollegen gegenüber verhalten, ist da eine ordentliche Zusammenarbeit überhaupt noch möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Ihr weiteres Verhalten wird natürlich sehr stark von den tatsächlichen Gegebenheiten, dem Betriebsklima und auch von der Einstellung der Kollegen abhängen.
Da mir die konkreten Verhältnisse in Ihrem Betrieb nicht bekannt sind, muß ich mich leider auf allgemein gehaltene Ratschläge beschränken.
Grundsätzlich sollte man bestrebt sein, die Sache in Vergessenheit geraten zu lassen. Das gelingt am ehesten, wenn man auf den genannten Vorwurf nicht weiter eingeht. Ob für Sie eine weitere Tätigkeit im Sinne eines vernünftigen Arbeitens möglich ist, wird natürlich auch von den Kollegen abhängen.
Wenn sich das Betriebsklima allerdings zu Ihren Ungunsten dermaßen verschlechtern sollte, werden Sie vielleicht daran denken müssen, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt