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erwerb einer eigentumswohnung über mietkauf

26. Juni 2018 16:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo,
wir haben eine Frage zum Thema Mietkauf: Bei uns werden 2 Immobilien erstellt mit jeweils 7 Parteien.
Anfangs wollte der Investor alle Wohnungen verkaufen, möchte aber jetzt ,aus steuerlichen Gründen, die Wohnungen Vermieten.
Da wir eine medizinische Praxis eröffnen wollen und wir gerne investieren wollen, kommt für uns nur ein KAUF 1 Wohnung in Frage.
Der Bauherr hat Sorge, dasss beim Verkauf Spekulationssteuer fällig werden.
So kam Jemand auf die Idee, man könne eine Wohnung auch durch Mietkauf erwerben.
Die Frage an Sie lautet: Wird beim Mietkauf der Eintrag ins Grundbuch erst nach bezahlen der letzten Rate,
also in ca. 10 Jahren gemacht und entgeht der Verkäufer damit die Zahlung der Spekulationssteuer??
Da kann uns irgendwie bisher niemand helfen.
Vielen Dank



26. Juni 2018 | 18:41

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,

der entscheidende Passus im Gesetz lautet § 23 EStG :

Zitat:
Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (z. B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht), bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.


Die sogenannte Spekulationssteuer fällt also an, wenn nicht mehr 10 Jahre zwischen Anschaffung und Veräußerung liegen. Veräußerung ist der Zeitpunkt zu dem der Vertrag abgeschlossen wird, der den Verkäufer und den Käufer verpflichtet. Dazu gehört auch bereits ein Vorvertrag.

D.h. für den Anfall der Spekulationssteuer ist es unerheblich wann das Eigentum im Grundbuch eingetragen wird.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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