Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Ein Mitglied des erweiterten Vorstands ist nach 1 Jahr zurückgetreten und soll ersetzt werden; kann das bei der diesjährigen MGV geschehen,
Dies wäre so möglich, wenn bis dahin die Vertretung des Vereins gesichert ist. Dies ist nach der Vereinssatzung Ihres Vereins (VS) auch so möglich, da entweder "Der bzw. die Vorsitzende oder der bzw. die stellvertretende Vorsitzende" (§ 10 III VS) den Verein nach außen vertritt. Da nur ein Mitglied aus dem Vorstand ausgetreten ist, wäre der Verein auch danach noch handlungsfähig. Daher bestehen grundsätlich keine Bedenken, die Nachfolge auf der diesjährigen MGV zu regeln.
Frage 2:
"...kann ein beliebiges Vereinsmitglied vorgeschlagen und gewählt werden?"
Laut der Vereinssatzung Ihres Vereins können ordentliche sowie Ehrenmitglieder vorgeschlagen und gewählt werden, § 5 I a +c, II und IV VS.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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