Vorstand und Mitgliederversammlung
26.05.2020 02:01
| Preis:
51,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler
Hallo und guten Tag,
unser Vorstand (gemeinütziger Verein) besteht aus 3 Vorständen.
1. Vorsitz, 2. Vorsitz. 3 Kassierer.
Ein Vorstandsmitglied (Kassierer) ist mit Datum zum 9.Mai 2020 als Kassierer zurückgetreten.
Ebenso hat er die Mitgliedschaft im Verein auf Ende des Monats Mai gekündigt.
Eine Übergabe seiner Unterlagen soll an der nächsten Mitgliederversammlung (MV) stattfinden.
Das wurde vereinbart (per WhatsApp).
Eine MV muss laut Satzung mind. einmal monatlich einmal stattfinden.
Die Letzte MV war anfang März. Die neue MV wurde vom Vorstand auf den 4.06.2020 festgelegt.
Der Vorstand will nicht mehr, dass das ausgeschiedene Vorstandsmitglied an der MV teilnimmt.
Stattdessem möchte der Vorstand jetzt die Übergabe der Unterlagen vor der MV.
Aus Sicht einiger Mitglieder ist das Beisein des ausgesch. Vorstandes nötig, da es um Aufarbeitung von Vorstandsthemen gehen wird.
Wenn ich es recht in Erinnerung habe ist das ausgeschiedene Vorstandsmitglied zumindest formal weiter Vorstandsmitglied, bis zu einer Neuwahl.
Frage:
Kann der ausgeschiedene Vorstand noch an der MV teilnehmen ?
Wenn nicht, kann er als Gast von einem Mitglied zur MV eingeladen werden?
Kann der Vorstand den Gast ablehnen?
Wäre ein Rücktritt vom Rücktritt als Vereinsmitglied möglich um an der MV teizunehmen?
Vereinssatzung Auszug:
§4 Mitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats in schriftlichen Erklärung an den Vorstand gerichtet möglich.
§8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern des Vereins. Davon muss mindestens ein
Vorsitzender, ein Protokollführer und ein Kassierer im Amt sein
3. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt ein Jahr. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, kann auf einer
Mitgliederversammlung eine Nachwahl erfolgen. Solange bleibt der Vorstand im Amt. Wiederwahl ist
möglich. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder.
4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins:
- Überwachung der Mitgliederversammlungsausführung
- Personalmanagement
- Geschäftsinteressen vertreten
5. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist
alleinvertretungsberechtigt.