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eigenes schmuckdesign

| 29. Oktober 2010 20:27 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


23:06

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe hochwertige Schmuckstücke selbst entworfen und diese anfertigen lassen. Es handelt sich hier um einen breiten Massivgoldring mit vielen einzeln eingefassten Diamanten in verschiedenen Größen, einen massiv gegossenen Herzanhänger mit vielen einzeln eingefassten Diamanten in verschiedenen Größen auf beiden Seiten sowie ein großes Massivgold-Amulett mit Handgravur und einem Diamanten.

Wie kann ich meine Einzelstücke davor schützen, eventuell kopiert zu werden ?

2. Frage: Welche Kosten würden hierfür eventuell für mich entstehen ?

Zum besseren Verständnis: Ich bin eine Privatperson und arbeite nicht in der Schmuckindustrie, bin halt nur ein "Fan" von schönem Goldschmuck.

29. Oktober 2010 | 21:39

Antwort

von


(1250)
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10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Abhängig von der Komplexität des Designs unterliegen Ihre Schmuckstücke dem Urheberrecht, sind also urheberrechtlich geschützt. Dies gilt jedoch nur, wenn die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht wird, dem Werk also ausreichend geistige Schöpfungskraft innewohnen, um als eigenständiges Werk zu gelten. Die Bestimmung der Schöpfungshöhe ist leider etwas sehr subjektiv, und aus der Distanz unmöglich zu leisten.
Kosten entstehen hierbei keine.

Sie können Ihre Schmuckstücke als Geschmacksmuster schützen lassen. Dadurch werden Farbe, Form und Design geschützt. In Ihrem Fall ist der Schutz von Form und Farbe nur beschränkt möglich, da Ringe und Herzen eine vorgegebene Form haben und Gold und Diamanten eine von der Natur vorgegebene Farbe haben.
Zuständig ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Für die Anmeldung eines Geschmacksmusters entsteht eine Gebühr iHv € 70, zzgl. eventueller Anwaltskosten.

Der Schutz durch die Geschmacksmustereintragung schützt nur vor gewerblichen Nachahmern, nicht vor privaten Hobbyschmieden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 29. Oktober 2010 | 23:01

Sehr geehrter Herr Weber,

herzlichen Dank für Ihre umfassende Antwort. Muss ich das Urheberrecht ebenfalls anmelden ? Wenn ja, an wen müsste ich mich in diesem Fall wenden ? (Die Schöpfungshöhe ist für mich - selbstverständlich nur subjektiv - erreicht, da sich die für mich zufriedenstellende Fertigstellung über mehrere Jahre hinzog)

Gerne bin ich bereit, für diese Zusatzinformation weitere 25 Euro zu zahlen. Sollte dies nicht genügen, wäre ich Ihnen für eine finanzielle "Vorgabe" dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Oktober 2010 | 23:06

Sehr geehrte Ratsuchende,

Nachfragen im Rahmen dieser Plattform sind stets kostenlos.

Das Urheberrecht entsteht automatisch aufgrund des Urhebergesetzes mit Fertigstellung des Werkes. Jedoch ist es hilfreich, einen Zeugen zu haben, um beweisen zu können, dass das Werk tatsächlich von Ihnen entworfen wurde und wann Sie es entwarfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. Oktober 2010 | 23:15

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Der Anwalt hat sofort erfasst, um was es mir ging und mir genau beschrieben, wie ich vorgehen kann und was es kosten wird. Meine Nachfrage hat er ebenfalls umgehend, verständlich und auch ausführlich beantwortet. Ich bin 100 % zufrieden und habe das Geld für mein Anliegen sehr gerne investiert. Ich würde diesen Anwalt jederzeit weiterempfehlen!!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 29. Oktober 2010
5/5,0

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