Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Wenn Ihre Nachbarn zu einer Zeugenvernehmung geladen sind, müssen Sie diese grundsätzlich auch wahrnehmen. Da, wie Sie sagen, Ihre Nachbarn keine Kenntnis von irgendwelchen Umständen haben, dürfte dies auch nicht weiter problematisch für Sie sein. Vielleicht ist es möglich, dass die Vernehmung bis zur Rückkehr Ihres bereits mandatierten Anwaltes stattfinden kann, damit Sie auch noch einmal in Ruhe mit ihm sprechen können.
Sie selbst sollten sich nicht bei der Polizei melden. Wenn man der Überzeugung ist, dass Sie gehört werden sollen, werden Sie angeschrieben und ebenfalls zu einer Vernehmung geladen. Auf Grund der Tatsache, dass Sie bereits drei Strafbefehle erhalten haben, würde ich Ihnen dringend raten, nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt eine Aussage zu machen. Wie Sie erklärt haben, sind Sie nervlich etwas angeschlagen. Wenn Sie nun bei der Polizei anrufen und Aussagen zu Ihrem Nachteil machen, wird es schwer sein, diese im Nachhinein zu entkräften.
Behalten Sie also ruhig Blut. Bis Ihr Anwalt aus dem Urlaub zurückkehrt, unternehmen Sie besser gar nichts. Auf Grund der Tatsache, dass mir die Einzelheiten der Vorgeschichte nicht geläufig sind, kann ich Ihnen auch nicht mitteilen, in welchem Strafrahmen man sich momentan bewegt.
Ich gehe davon aus, dass Sie einen Kollegen mandatiert haben, welcher sich im Strafrecht auskennt. Er wird Ihnen nach seiner Rückkehr eine Strategie ausarbeiten, wie Sie am besten die Angelegenheit meistern können. Aber noch einmal. Unternehmen Sie nichts.Ihre Sozialprognose für die Zukunft sieht nach Ihrer Schilderung gut aus.Daher keine vorschnelle Handlung, welche Sie später bereuen könnten. Bezüglich der Entkräftung des Vorsatzes müssen Sie, wie bereits erläutert, eine Strategie ausarbeiten.
Es bedeutet auch nicht, dass Sie unweigerlich ins Gefängnis müssen. Die Tatbestände sind ebenfalls mit Geldstrafe bewehrt. Und wenn es so weit kommen sollte, kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie sofort eine Gefängnisstrafe bekommen, auch, wenn ich Ihre Vortaten nicht kenne.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Gerlach,
vielen Dank für Ihre Worte und die Tips.
Da ich schon mehrfach bezüglich der Polizei falsch gehandelt habe, war es mir wichtig mich diesmal VORHER wg. meiner Vorgehensweise zu erkundigen. Vermutlich wären mindestens die Hälfte der Anzeigen eingestellt worden, wenn ich mich hätte beraten lassen, da ich keinerlei Widerspruch eingelegt habe musste man ja von Vorsatz ausgehen.
Es ist richtig, wir haben einen Fachanwalt für Strafrecht engagiert und das ist mit Sicherheit auch gut so.
Die ursprünglichen Strafanzeigen bezogen sich fast ausschließlich auf ebay und entweder waren es "Prinzipienreiter" (anzeigen kann man ja im Internet relativ einfach) oder es war tatsächlich eigene Dummheit. Wenn man hier von Summen redet geht es vielleicht bei allen Anzeigen zusammen um ca. 500 Euro - Einem Käufer hatte ich direkt sein Geld (150 Euro) zurückerstattet weil ich nicht liefern konnte und er hat mich angezeigt aufgrund der Nichtlieferung und in anderen Fällen habe ich das Geld zurückerstattet.
Bezogen auf den bereits ergangenen Strafbefehl bezgl. der 120 Tagessätze habe ich nie Widerspruch eingelegt, sondern habe es hingenommen - nun bin ich schlauer.
Es ist richtig, unsere Sozialprognose ist sehr gut und ich hoffe das es auch das sein wird was alle Beteiligten davon überzeugt dass wir auf einem guten Weg sind.
Man kann bei ebay nachträglich seinen angemeldeten Namen per Ausweis-Nachweis ändern lassen - meinen Sie das macht Sinn? So könnte man möglicherweise von einem Mißverständnis ausgehen? Mein Mann ist mit richtigem Vornamen, aber mit meinem alten Nachnamen von vor der Hochzeit angemeldet.
Ich möchte mich noch mal ganz herzlich bedanken und Sie haben mir wieder etwas Mut gemacht.
Sehr geehrte Fragestellerin,
es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin