Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Der Ausschluss jeder Gewährleistung bei einem Verkauf über die Plattform eBay ist nur dann nicht rechtes, wenn der Verkäufer Mängel an dem Gerät kannte und diese verschwiegen hat, also über einen Mangel an dem Gerät arglistig verschwiegen worden ist.
Dies kann ich Ihrer Schilderung jedoch nicht entnehmen.
Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Bei einem Privatverkauf muss auch keine Rechnung ausgestellt werden. Wenn es keine mehr gibt, dann ist das so und Sie trifft keine Pflicht eine solche Rechnung nachmachen zu lassen. Der Käufer kann Sie auch nicht darauf festnageln, dass Sie eine Rechnung erstellen wollten. Dies wäre ja auch eher ein Nachweis für den gewerblichen Verkauf. Gut, dass Sie das nicht gemacht haben.
Schicken Sie mir doch gerne das Anschreiben des Kollegen, sowie die Klage per Mail als pdf oder auch als Fax zu. Dann könnte ich im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion darauf eingehen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung, etwa in dem Verfahren, in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
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