von RAin Sonja Stadler
Im Handelsregister ist eingetragen: "Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden." Muss die Gesellschaft in dieser Phase eine Adresse führen, unter der die Gesellschaft für die Gläubiger erreichbar ist? Handelt es sich hierbei um die ...