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betrug?was kann ich tun

11. Juni 2011 10:55 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Schäfer

Mir ist etwas passiert ich weis gar nicht wie man es nennen soll für mich ist das täuschung oder betrug.Es fing so an das ich mich in jemand verliebt habe und er sich in mich auch,wir sind auch ganz schnell zusammen gekommen.Er erzählte mir wie sehr seine ex probleme machte das er wohl sein Strom nicht zahlen könnte,darauf hin hab ich ihn angeboten in seine not ihn das geld zu geben und das er es mir dann wieder gibt.Er wollte erst nicht drauf eingehn aber letztentlich hat er mein angebot angenommen.Er sprach dann von raten zahlung was für mich total ok war also überweiste ich ihn 130 euro am 28.05.11 und er bekamm es dann am 30.06.11.Genau in der gleichen woche wo er das geld bekamm fiel auf er liebte doch seine ex und die sind wieder zusammen gekommen.Ich bekamm das doch sorge ob ich mein geld wieder bekamm also sagte ich ihn ich möchte alles auf einmal zurück womit er dann nicht einverstanden war er wollte raten zahlung darauf beliess ich das dann.Als ich ihn den fragte wann ich das erste geld bekamm und er mir am 10.06.11 sagte meinte er dann am gleichen abend ich hätte nie gesagt ich wollte es zurück!!! Was nicht der wahrheit entspricht.Er ignoriert jeden kontakt auf nahme von mir.Und wie ich mitbekommen hab macht er sowas nicht zum ersten mal.Nun denk ich dran ihn an zu zeigen, wir haben nix schriftliches gemacht.Ich habe den beleg von der überweisung und ich habe eine sms von ihn die er mir am 03.06.11 geschrieben hat wo er schreibt " ja 60euro wie abgemacht da diskutier ich nicht denn du warst damit einverstanden und den rest bekommst dann ne woche ca später " Hätte ich trotztden chancen drauf bei eine anzeige mein geld zurück zu bekommen? reichen die beweise das wir es so abgemacht haben ? bitte um rat danke

Sehr geehrte Fragestellerin,

der Überweisungsbeleg und die sms dürften als Beweis für das Darlehen und die vereinbarte Rückzahlung in Raten (60 Euro + Rest eine Woche später) ausreichen. Mit der Angabe Ihres Ex-Freundes, es sei vereinbart gewesen, dass das Geld nie zurückgezahlt werden soll, wird er wegen der sms nicht durchkommen.

Sie können also die Rückzahlung des Darlehens verlangen und falls er sich weigert den Anspruch gerichtlich geltend machen.

Eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Betruges kann daneben ebenfalls gestellt werden. Allerdings sehe ich einen Betrug noch nicht als sicher erwiesen an. Denn ein Betrug erfordert, dass er von Anfang an das Geld nicht zurückzahlen wollte und Sie darüber getäuscht hat. Wenn er sich erst später entschlossen hat, das Geld nicht zurück zu zahlen, stellt dies keinen Betrug dar. Die Strafanzeige führt allerdings nur zu strafrechtlichen Konsequenzen. Um Ihr Geld zurück zu bekommen müssen Sie den Zivilrechtsweg beschreiten. Also entweder einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage erheben.

Sie sollten zunächst nochmals und letztmalig unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern. Erfolgt dann keine fristgerechte Zahlung empfehle ich die gerichtliche Durchsetzung. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Ich weise darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage immer erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung möglich ist und die Beantwortung Ihrer Frage demnach lediglich eine erste Orientierung bieten kann.

Für eine weitergehende Beauftragung steht Ihnen meine Kanzlei über untenstehende E-mail-Adresse jederzeit gerne zur Verfügung.






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