Sehr geehrte Fragestellerin,
der Überweisungsbeleg und die sms dürften als Beweis für das Darlehen und die vereinbarte Rückzahlung in Raten (60 Euro + Rest eine Woche später) ausreichen. Mit der Angabe Ihres Ex-Freundes, es sei vereinbart gewesen, dass das Geld nie zurückgezahlt werden soll, wird er wegen der sms nicht durchkommen.
Sie können also die Rückzahlung des Darlehens verlangen und falls er sich weigert den Anspruch gerichtlich geltend machen.
Eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Betruges kann daneben ebenfalls gestellt werden. Allerdings sehe ich einen Betrug noch nicht als sicher erwiesen an. Denn ein Betrug erfordert, dass er von Anfang an das Geld nicht zurückzahlen wollte und Sie darüber getäuscht hat. Wenn er sich erst später entschlossen hat, das Geld nicht zurück zu zahlen, stellt dies keinen Betrug dar. Die Strafanzeige führt allerdings nur zu strafrechtlichen Konsequenzen. Um Ihr Geld zurück zu bekommen müssen Sie den Zivilrechtsweg beschreiten. Also entweder einen Mahnbescheid beantragen oder direkt Klage erheben.
Sie sollten zunächst nochmals und letztmalig unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern. Erfolgt dann keine fristgerechte Zahlung empfehle ich die gerichtliche Durchsetzung. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.
Ich weise darauf hin, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage immer erst nach umfassender Sachverhaltsaufklärung möglich ist und die Beantwortung Ihrer Frage demnach lediglich eine erste Orientierung bieten kann.
Für eine weitergehende Beauftragung steht Ihnen meine Kanzlei über untenstehende E-mail-Adresse jederzeit gerne zur Verfügung.
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