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befristestes Arbeitsverhältnis

5. November 2012 15:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:10

Sehr geehrte Danen und Herren,

ich befinde mich gerade bis zum 01.04,2013 in einem befristetem Arbeitsverhältnis.

Da ich dies physisch nicht mehr ausführen kann und mein Arbeitgeber mit meiner Arbeitsleistung nicht mehr zufrieden ist, frage ich Sie, was möglich ist.

Wie kann mich mein AG kündigen, damit ich die Sperrzeit umgehe ?

In meinem Arbeitsvertrag ist Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Besten Dank.

mfg



Eingrenzung vom Fragesteller
5. November 2012 | 15:34
5. November 2012 | 15:47

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen aus betriebsbedingten Gründen kündigt, bekommen Sie keine Sperrfrist, und es kann auch nicht verlangt werden, dass Sie gegen die Kündigung klagen.

Lediglich eine personenbedingte Kündigung (Schlechtleistung o.ä.) und insbesondere außerordentliche Kündigungen sollten vermieden werden, da diese in der Regel zu einer Sperrfrist führen.


Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 5. November 2012 | 16:03

Besten dank für Ihre Antwort,

eine Nachfrage habe ich noch.

Was ist am Besten eine betriebsbedingte Kündigung in meinem Fall ?

Mein AG ist mit meiner Leistung nicht mehr einverstanden.

Ich kann meine Arbeit dort aus psychischen Gründen auf keinen Fall mehr ausführen.

Es betehen zwischen AG und AN extreme Meinungsunterschiede zur Ausführung der Arbeitsobliegenheiten des AN. Der AN kann dem Druck des AG nicht mehr nachkommen. Totales Psychisches Chaos.

Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. November 2012 | 16:10

Es reicht aus, wenn im Kündigungsschreiben "... aus betriebsbedingten Gründen ..." steht, nähere Ausführungen dazu sind nicht notwendig.

ANTWORT VON

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