gibt es eine verpflichtung des haus-verkäufers, den liefervertrag für müllabfuhr und wasser/abwasser zu kündigen (bzw. auf den neuen käufer umzumelden)?
wen trifft eine eventuelle verpflichtung:
1) den verkäufer 2) den makler 3) den käufer 4) den vertragserrichter 5 ) evt.andere person /institution
konkreter fall:einfamilienhaus-verkauf in linz per alleinvermittlungsauftrag maklervertrag lt.§ 14 maklergesetz
nein. Eine derartige Verpflichtung gibt es nicht. Für niemanden der von Ihnen genannten Personen. Außer man hätte sich dazu vertraglich gesondert verpflichtet.
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...