Zwei letzte Darlehens-Rückzahlungsraten vom Gehalt einbehalten.
| 6. Juli 2023 15:59
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Preis:
40,00 €
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich habe einen kleinen 1-Mannbetrieb und hatte einen Angestellten, den ich privat kannte, von Mai 2022 bis Juni 2023, der vom Jobcenter gefördert wurde – mit 100% Gehalt. Er bezog vorher Hartz IV und ich hatte ihm2019 als zinsloses Darlehen € 1.200 gegeben. Ich gab ihm das Geld im Vertrauen, ohne einen schriftlichen Beleg.
Ich hatte ihn ab Mai 2022 bei mir angestellt und wir hatten die Vereinbarung, dass er das Darlehen in Raten zurückzahlen würde.
Er zahlte nach meinem Drängen dann am 14.2.2023 € 350 und am 23.5. € 200 zurück – Restschuld € 650.
Seit Januar 2023 war er häufig krank und hatte offensichtlich auch keine Lust mehr zu arbeiten. Ich hatte mehrere heftige Auseinandersetzungen mit ihm, bei denen ich den Eindruck gewonnen hatte, dass er psychisch völlig instabil war.
Dann hatte er plötzlich geäußert, dass er mir kein Geld schulden würde. Daraufhin habe ich seine Restschuld von € 650 in zwei Raten je € 325 von seinen Gehältern Mai und Juni 2023 einbehalten. Sein Nettogehalt betrug € 1971,36.
Daraufhin hat er sich beim Jobcenter beschwert, dass ich diese beiden Beträge von seinen Nettogehältern einbehalten hatte.
Jetzt informiert mich das Jobcenter, dass ich rechtswidrig gehandelt hätte, da Gehalts-Fördergelder zu 100% an den Mitarbeiter ausgezahlt werden müssen.
Meine Frage: Muss ich die einbehaltenen „gepfändeten" Beträge auf Anweisung des Jobcenter auszahlen?
Bewertung des Fragestellers
6. Juli 2023 | 17:36
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