Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
1. Nein, der Arbeitgeber hat kein Recht Ihren Lohn, soweit er nach Ihrem Arbeitsvertrag fällig ist, zurückzuhalten. Sie haben die Materialien verschickt und den Firmenwagen abgegeben und sich damit völlig vertragstreu verhalten. Selbst wenn nicht alles herausgegeben wäre, hätte der Arbeitgeber kein Recht den Lohn einzubehalten.
Sie sollten die Auszahlung schriftlich unter Fristsetzung anmahnen.
2. Der Wagen ist Lohnbestandteil und die Sachnutzung darf nur abgerechnet werden, soweit Sie den Wagen tatsächlich nutzen konnten. Es müsste taggenau abgerechnet werden.
3. Es ist schwierig sich zur Abfindung abschließend zu äußern, weil ich den Wortlaut der Abwicklungsvereinabrung nicht kenne und weil nicht klar ist, ob die Vereinbarung in London angekommen ist. Nach Ihrer Schilderung spricht aber alles dafür, dass die Vereinbarung zustande gekommen ist. Die mail dürfte auch noch vorhanden sein. Die Abfindung wäre mit der letzten Abrechnung für April fällig gewesen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Sie sollten auch die Abfindung schriftlich einfordern.
Notfalls müssen Sie einen Anwalt beauftragen und die Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt