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Arbeitgeber zahlt nicht mein letztes Gehalt nicht!

23. Januar 2013 14:29 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Hallo,

ich habe das Problem das mein AG mein letztes Gehalt nicht zahlt. Als Grund nennt er, dass ich die Kündigung nich unterschrieben habe. Mein AG meint, er habe die Kündigung 2 mal per Einschreiben losgeschickt. Ich habe jedoch keine Kündigung erhalten. Auf die Frage nach der Sendungsnummer des Einschreibens bekam ich keine Antwort. Ich solle doch die Kündigung vor Ort unterschreiben, wo ich mich dann frage, wozu?! Ich habe bis heute die Kündigung nicht unterschrieben und werde dies nicht tun um evtl. offene Beträge (200 Überstunden) gar nicht zu erhalten.
MUSS ich die kündigung Unterschreiben?


Was soll ich tun? Zahltag war spätestens der 15.01.2013


Bitte um Hilfe

MFG

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Selbstverständlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, den Empfang einer Kündigung des Arbeitgebers durch Unterschrift zu quittieren. Es ist Sache des Arbeitsgebers, für den nachweisbaren Zugang der Kündigung Sorge zu tragen. Dafür stehen diesem diverse Möglichkeiten offen.

Nur am Rande: Erst der Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsnehmer löst entsprechende Rechtsfolgen aus, wie den Lauf der Kündigungsfrist oder Rechtsmittelfristen für die Abwehr der Kündigung.

Ihr Arbeitgeber ist auch nicht dazu berechtigt, Lohn zurückzuhalten, um die nicht erforderliche Unterzeichnung eines Kündigungsschreibens zu erzwingen. Ich kann auch keinesfalls dazu raten, derzeit irgendetwas zu unterzeichnen. Vielmehr können Sie Ihre Lohnforderung nach deren Fälligkeit, also bereits jetzt, gerichtlich durchsetzen. Sollten Sie sich das nicht allein zutrauen, so ziehen Sie bitte einen Rechtsbeistand hinzu.

Achtung: Warten Sie damit nicht zu lange, da ggf. Ausschlußfristen zu laufen begonnen haben, nach deren Ablauf die Vergütungsansprüche u.U. verfallen.

Sollten Fragen unbeantwortet geblieben sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 23. Januar 2013 | 15:03

Danke! Diese Antwort war schon sehr hilfreich! hab nur nochmal kurz eine Frage. Ich habe gelesen, dass der AG 5% pro verstrichen tag zahlen muss bzw. ich das einklagen kann?! kann ich meine Überstunden auch einklagen? ich habe 4 Monate MIN. 12-13 stunden gearbeiten. kann ich meinen Arbeitgeber verklagen bzw. Anzeigen zwecks der vorgeschriebenen Arbeitszeiten?ich habe meine ganzen Tage ausgerechnet, habe 10 std. JEDEN Tag gerechnet und habe trotzdem noch ca. 20 Überstunden. Bruttolohn liegt bei 1.900 €

MFG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Januar 2013 | 15:10

Leider bin ich gehindert, Ihre Nachfrage zu beantworten, da diese mehrere völlig neue Fragen enthält, für deren Beantwortung die Nachfragefunktion nicht vorgesehen ist.

Ich bitte um Ihr Verständnis. Selbstverständlich können Sie mich mit der Direktanfragefunktion für eine weitergehende Beratung kontaktieren.

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