Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier sind einige Positionen nicht haltbar.
Die geltend gemachte Bearbeitungsgebühr sollte hinterfragt werden.
Des Weiteren sind die Kosten für den Abschluss der Ratenzahlungsvereinbarung nicht zulässig.
Das Inkassounternehmen hätte dies vorab mit Ihnen vereinbaren müssen.
Durch widerspruchslose Zahlung der ersten Rate ist die Ratenzahlungsvereinbarung zustande gekommen.
Damit kann das Inkassounternehmen im Nachgang diese Position nicht mehr verlangen.
Streichen Sie aus der Vereinbarung also die Bearbeitungsgebühr und die Kosten Teilzahlungsvergleich heraus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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