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Zusteller fälscht Unterschrift, Sendung nicht auffindbar!

6. April 2008 14:19 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


10:32

Hallo,

Eine von uns bei Ebay bestellte Sendung wurde vom Verkäufer mit dem Hermes Privat Paket Service versendet. Er teilte die Sendung in 2 Pakete auf wobei der Sendungswert (ca. 2800,-€) den Versicherungshochstbetrag überstieg.
Die Pakete wurden nachweislich nicht wie angegeben an den Nachbarn ausgeliefert, sondern die Unterschrift wurde vom Zusteller gefälscht (Unterschriftenabgleich hat bereits stattgefunden).

Der Verkäufer teilte uns mit, dass sein Job erledigt sei, da nach dem Paketstatus von Hermes, die Sendung ausgeliefert worden sei.

Hermes ersetzte uns 2x500,-€ für die beiden verlorenen Sendungen.

Nun fehlen uns jedoch noch ca. 1800,-€... nur woher?

Der Verkäufer meint, dass die von Ihnen vorgenommene Unterversichung der Pakete nicht ausschlaggebend sei, da hier ein Betrug von Hermes vorliegt. Hermes behauptet selbstverständlich, dass sie nichts mehr für uns tun können!

An wen wenden wir uns nun?
Welcher Anwalt kann uns hier eine erfolgsversprechende Vertretung garantieren?

Unser Ziel:
- Zurückerlangung der fehlenden 1800,-€ + Verzugszinsen (halbes Jahr Verzug)

Im Recht sind wir, wie Sie sehen, definitiv, wissen nur nicht gegen WEN wir vorgehen müssen.

Vielen Dank,

MS

6. April 2008 | 15:07

Antwort

von


(489)
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22848 Norderstedt
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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Zuerst einmal ist festzustellen, dass kein Kollege Ihnen den Erfolg der von Ihnen gewünschten Rechtsverfolgung garantieren wird, da er sich sonst im Zweifel bei Erfolglosigkeit Haftungsfragen ausgesetzt sehen würde.

Sie sollten hier Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses gegen den Zusteller erstatten.
Der Name des Zustellers dürfte zumindest für die Polizei und/ oder Staatsanwaltschaft aus den Hermes-Dienstplänen zu erforschen sein.
Dann müßte dem Zusteller die Tat und der Vorsatz nachgewiesen werden.
Fraglich bleibt auch, ob Sie durch diese Strafanzeige bzw. nach einer eventuellen Verurteilung des Zustellers den Restwert in Höhe von 1.800 € (wieder-) bekommen würden.

Im Zweifel wäre ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Zusteller die verbleibende Möglichkeit, um einen Rückfluss der 1.800 € bzw. zumindest einen Titel zu erhalten.


Einen Schadensersatzanspruch gegen Hermes können Sie hier m. E. nicht mehr geltend machen, da Sie von Hermes im Rahmen der Versicherung schon Ersatz erlangt haben.

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind m. E. nur gegeben, wenn eine höhere Versicherung zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart war und diese trotzdessen nicht vom Verkäufer gewählt wurde.


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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.


Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.


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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 6. April 2008 | 15:11

Vielen Dank für die Antwort!

Im Ebay-Artikel war "versicherter Versand" angegeben, was in meinen Augen nicht gleichzusetzen ist mit "halb-versichert" oder ähnliches, daher ist dieser doch der angemessenen Versicherung verpflichtet oder nicht?
Macht es dann einen Unterschied?

MFG,

MS

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. April 2008 | 10:32

Sehr geehrte Ratsuchende!
Bei Kauf von einem privaten Verkäufer wäre aufgrund des Warenwertes wohl eine gesonderte Transportversicherung erforderlich gewesen. Normale Deckungssummen eines versicherten Versandes reichen nicht aus.
Insofern hat der Verkäufer versicherten Versand gewählt. Alles andere wäre eine Sache der Absprache zwischen Ihnen und dem Verkäufer gewesen.


Mit freundlichem Gruß,

Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

ANTWORT VON

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