Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihren Fragen:
Wen verklage ich den nun? Die GmbH, den Geschäftsführer oder die einzelnen Anwälte?
Sie haben die GmbH zu verklagen, da diese nach außen hin für Sie aufgetreten ist, vertreten durch die Anwälte als Gesellschafter.
2.
Damals waren zum Teil noch weniger RAe in der Kanzlei als heute. Werden die restlichen später in die Kanzlei eingetretenen Anwälte evbentuell mitverklagt? Sie hatten ja gar nichts mit mir zu tun.
Der Klagegegner ist ausschließlich allein die GmbH, unabhängig von der internen Besetzung mit Anwälten/Gesellschaftern.
3.
Müssen die Anwälte mir auf mein Verlangen ihre Haftpflichtversicherung nennen?
Wenn ja, wie ist es, wenn sie mir diese nicht sagen? Wie finde ich diese dann heraus? Brauche ich diese?
Die Haftpflichtversicherung sollten Sie zudem auch erst einmal außergerichtlich anschreiben.
Sollte die GmbH Ihnen die Daten nicht nennen, wozu sie aber verpflichtet sind, können Sie die Daten jederzeit bei der Bundesrechtsanwaltskammer nachfragen:
http://www.brak.de/service/kontakt/
Falls Sie in diesem Fall Unterstützung brauchen sollten, steht Ihnen meine Kanzlei jederzeit gerne zur Seite.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:
Zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Meinten Sie unter Frage 1 , dass die GmbH durch die Gesellschafter oder den Geschäftsführer vertreten wird?
Also Klagegegner wäre dann die GmbH, vertreten durch ....?
Sehr geehrte Fragestellerin,
die GmbH wird vertreten durch den/die Geschäftsführer. Die Gesellschafter als Organe spielen dabei keine Rolle.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt