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Zuschneelles Fahren und über eine Rote Ampel gefahren

| 4. Dezember 2016 11:06 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

19 OWIG.37 Abs 2. 49 StVO,24 StVG, 132 BKat
Ich bin hinter einen Silbernen oder weissen Auto gefahren auf der Mittelpur.
Eigendlich geht es auf der Spur nur gerade aus aber plötzlich bremste der Fahrer und fuhr nach rechts. Die Ampel war da Grün -ging auf Gelb ich fuhr lincks,scherte aus. Gab dann etwas Gas das ich die Ampelphase noch schaffe.. Da Blitzte es auch schon. Rote Ampel überfahren und 10 Kmh zu schnell.
Was erwartet mich jetzt

4. Dezember 2016 | 12:27

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Aus den von Ihnen mitgeteilten Paragraphen ergibt sich, dass Ihnen offenbar nur ein sog. einfacher Rotlichtverstoß, d.h. die Ampel war noch keine Sekunde rot und es wurde niemand gefährdet, vorgeworfen wird. Gemäß Nr. 132 BKat würde dies ein Bußgeld in Höhe von € 90 und den Eintrag eines Punktes im "Flensburger" Fahreignungsregister bedeuten. Die leicht überhöhte Geschwindigkeit würde danach gar nicht geahndet, auch droht Ihnen kein Fahrverbot.

Eine abschließende Beurteilung ist erst nach Einsicht in die Akten des Bußgeldverfahrens möglich, weshalb Sie bei Erlass eines von der obigen Einschätzung abweichenden Bußgeldbescheids einen Rechtsanwalt vor Ort mit Ihrer Verteidigung beauftragen sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Dezember 2016 | 19:03

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