Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wenn Sie die rote Ampel überfahren haben, obwohl die Rotphase länger als eine Sekunde gedauert hat, liegt ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vor, der mit einem Bußgeld von 200,00 € und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird. Im Verkehrszentralregister werden vier Punkte eingetragen. Lag eine Gefährdung vor, beträgt das Bußgeld 320,00 €.
2.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit zu versuchen, das Fahrverbot zu umgehen, indem Sie vorschlagen, von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen und dafür das Bußgeld zu erhöhen. Ob diesem Anliegen letztlich entsprochen wird, hängt vom Richter ab.
3.
Allerdings empfehle ich bereits jetzt die Einschaltung eines Rechtsanwalts, damit die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
Zunächst muß gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden, da der Bußgeldbescheid ansonsten rechtskräftig wird. Die Bußgeldstelle wird sich erfahrungsgemäß nicht auf einen "Handel" bezüglich des Fahrverbots einlassen mit der Folge, daß es mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Gerichtsverhandlung kommen wird.
Sie müssen sehr ausführlich darlegen, weshalb das Fahrverbot für Sie eine Härte bedeutet, die weit über den Sinn der Verhängung des Fahrverbots hinausgeht.
Dabei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Zunächst sollte man klären, wie es zum Rotlichtverstoß gekommen ist. Vielleicht ergeben sich an dieser Stelle schon Anhaltspunkte, die die Sache in einem weniger schwer wiegenden Licht erscheinen lassen können.
Dann muß dezidiert dargelegt werden, wie Ihr Tagesablauf aussieht und aus welchen Gründen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet. Hierher gehört auch die Angabe der Entfernungen, die Sie mit dem PKW zurücklegen.
Weiterhin werden Sie ggf. die Möglichkeit haben, das Fahrverbot in den Urlaub zu "verlegen". Auch hier ist zu erläutern, aus welchen Gründen das nicht möglich ist.
Ferner sollte man berücksichtigen, ob und inwieweit in der Vergangenheit Bußgelder gegen Sie verhängt worden sind. Je mehr Punkte Ihr Konto in Flensburg aufweist, desto schwieriger wird es, ein Absehen von der Verhängung des Fahrverbots zu erreichen.
4.
Sofern Sie es wünschen, kann ich für Sie eine diesbezügliche Einlassung fertigen. Die Einzelheiten sollten dann per E-Mail besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt