Ich bin in der Situation, dass ich Mieter bin, nun bereits seit 4 Jahren. Ich habe mit einem Untermietvertrag ein Zimmer in einer 2er Wg gemietet. Das andere Zimmer hat meine Mitbewohnerin Frau M. gemietet (Auch als Untermieter). Sie ist DAAD Stipediantin und hat nun 1 Jahr als Gaststudent studiert. Dabei hatte sie zur finanziellen Absicherung ein Stipendium. Wir wurden im Laufe der Zeit ein Paar und bewohnen eigentlich nur ein Zimmer. Deshalb kam es einmal auch schon zur Untervermietung des weiteren Zimmers (unter Mitwissen und Einverständnis des Vermieters) und ein weiteres mal hatten wir es versucht zu Vermieten, allerdings war dann unser Vermieter dagegen und wir haben es kurz vor dem Vollzug unterlassen. Nun da die finanzielle Situation von Frau M. mit Ablauf ihres Stipendiums schwierig wird, hatten wir bereits bei unserem Vermieter angekündigt, dass Frau M. sich ihr Zimmer nicht mehr wird leisten können. Unter Abstimmung mit unserem Vermieter zu dem wir bisher ein gutes Verhältnis hatten wurde daraufhin der Plan geschmiedet einer weiteren Person das 2. Zimmer zu überlassen, sodass wir zu 3. die WG bewohnen würden. Wir hatten nun diesen Monat bereits alles eingeleitet und schon jemanden als zusätzlichen Mitbewohner gefunden. Als ich meinen Vermieter informierte, wollte dieser noch etwas Bedenkzeit und änderte am Abend seine Meinung zu der weiteren Vermietung, mit der Begründung, dass der Mieter der Wohnung unter uns ein Problem damit hätte. Sämtliche Klärungsversuche mit beiden Parteien waren ohne Erfolg. Der Vermieter hat angeboten 3 Monate lang nur die halbe Miete von Frau M. anzunehmen, aber auch das wäre für Sie im Moment ein großes Problem mit dem wir nicht kalkuliert hatten.
Nun überlege ich ob wir ihren Untermietvertrag diesen Monat kündigen (wozu unser Vermieter bereits seine Zustimmung signalisierte) und ich mit Frau M. als meine Lebensgefährtin in meinem Zimmer wohne (nach BGH Az. VIII ZR 371/02
). Dies wird aller Voraussicht nach mein Vermieter nicht begrüßen.
Habe ich das Recht dazu diesen Plan umzusetzen damit wir wenigstens die nächsten Monate wie geplant mit unseren Kosten leben können und uns dann etwas neues suchen können? Oder kann mein Vermieter mir verbieten mit Frau M. zusammenzuwohnen in meinem Zimmer?
Über eine rechtliche Absicherung wäre ich sehr Dankbar.
INFO: Der Mandant hat den empfohlenen Preis verringert
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vermieter hätte allenfalls die mögliche Überbelegung monieren können, aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung hatte es bereits die gewünschte Konstellation (Dreier-WG, Zusammenwohnen in Ihrem Zimmer, Vermietung des weiteren, zweiten Zimmers) gegeben und der Vermieter war damit einverstanden.
Wenn es also einmal schon zur Untervermietung des weiteren Zimmers unter Einverständnis des Vermieters gekommen ist, wird er dann auch jetzt nichts dagegen unternehmen können.