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Zugriff des Sozialamtes auf Kinder

21. Oktober 2010 19:21 |
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Sozialversicherungsrecht


Ein Ehepaar mit Zugewinngemeinschaft besitzt ein eigengenutztes EFH im Wert von 350000 Euro und Barvermögen von 100000 Euro.
De Einkommen betragen 70000 Euro p.a. Ehemann und 100000 Ehefrau, gemeinsame Veranlagung.
Es wird befürchtet, daß Ansprüche des Sozialamtes aus der Familie der Ehefrau geltend gemacht werden.
Kann dies verhindert werden durch
-Verlagerung des Barvermögens in Altersvorsorge (Rentenversicherung) mit Zweckbindung/Verwertungsverbot
-Gütertrennung
-Verlagerung des Barvermögens in Immobilie

oder andere Instrumente?

Eingrenzung vom Fragesteller
22. Oktober 2010 | 16:37
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