Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
1. Die Übergangsbeihilfe ist ein einmaliger Zuschuss um den Übergang ins Privatleben zu erleichtern (zu überbrücken). Soweit es sich nicht um eine Zahlung für entgangene Besoldung handelt, ist sie als Vermögen in den Zugewinn einzubeziehen.
2. Kapitallebensversicherungen die während der Ehezeit bespart werden sollen der gemeinsamen Alterssicherung dienen und sind daher im Zugewinnausgleich zu berücksichtigen.
3. Auch nach der Ehe steigende Bezüge sind zu berücksichtigen, soweit diese in der Ehezeit angelegt waren. Dahinter steht der Gedanke, dass der Ehepartner auch die "Entbehrungen" des niedrigeren Lohns mitgetragen hat in Aussicht auf eine Verbesserung der Lebensumstände.
Ich habe die Fragen kurz beantwortet, da ich aufgrund Ihres Einsatzes davon ausgehe, dass Sie auch keine langen Ausführungen wünschen. Sollten die Fragen nicht umfassend beantwortet sein, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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