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Zu hohe Gaspreise nicht gesenkt, erst nach der Kündigungsfrist bemerkt

| 1. März 2024 08:53 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Für mein Unternehmen habe ich einen Vertrag bei einem Gasversorger, der hat z.Zt. 17,27 ct/kwH Gaspreis, diesen hat er nicht wie üblich auf ein marktübliches Niveau gesenkt, sondern einfach weiterlaufen lassen. Ich hab es erst durch die Gasrechnung bemerkt und die wurde mir wenige Tage nach meiner möglichen letzten Kündigungsfrist zugestellt. Ich empfinde das als Nepp, hier wurde der Auslauf der Gaspreisbremse zum Jahresende genutzt, um bei Bestandskunden noch einmal richtig Kasse zu machen. Ich erwarte also für das laufende Jahr eine Gasrechnung von ca. 17.000,- Euro anstatt die marktüblichen 7.000,- Euro... das ist Nepp.

1. März 2024 | 11:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

ich kann Ihren Unmut voll und ganz verstehen und es ist eine Vielzahl von Kunden, die Betroffen sind, weil sich die Versorger teilweise schwer tun, sinkende Preise auch entsprechend weiterzugeben.

Aber auch wenn es Sie jetzt sehr drastisch betrifft, ist das Phänomen der überhöhten Preise ja schon seit vielen Jahren zu beobachten, was ja auch regelmäßig zu der Empfehlung führt, die Preise zu vergleichen und den Versorger zu wechseln, um so wirklichen Wettbewerb zu erzeugen.

Gegenüber Verbrauchern wurden in der Vergangenheit Klauseln beanstandet, die lediglich das Recht zur Erhöhung bei steigenden Bezugspreisen erlaubten, aber keine gleichzeitige Verpflichtung zur Senkung der Preise bei sinkenden Bezugspreisen enthielt. Dementsprechend hätte man sich dann ggf. erfolgreich gegen die gestiegenen Preise wehren können (vgl. z.B. BGH Urteil vom 08.07.2009 - VIII ZR 314/0 - https://openjur.de/u/71077.html).

Sie sollten also zunächst Ihre Bedingungen prüfen, was hier zu Preisänderungen geregelt ist.

Grundsätzlich gilt aber bei einem entsprechenden Vertrag, dass ohne entsprechende Regelung ein Versorger kaum zu zwingen ist, die Preise zu senken. Die Versorger berufen sich zudem ja zudem teilweise auf langfristieg Verträge mit entsprechenden Bezugspreisen, die sie an die Kunden weitergeben müssten - ob man das alles glauben will, ist eine andere Frage.

Ich würde Ihnen hier natürlich gerne die Lösung liefern, um sich erfolgreich gegen die Kosten wehren zu können, allerdings sehe ich hier nach Ihrer derzeitigen Schilderung bislang keine Möglichkeit, erfolgreich gegen die nicht erfiolgte Senkung der Preise vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 4. März 2024 | 14:23

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