Zinsen für Grundstücksnutzung vor Fälligkeit des Kaufpreises
| 5. November 2007 13:43
|
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Nutzungsgebühr / Erstattung von Zinsen für die Nutzung eines Grundstückes vor Kaufpreiszahlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe als Käufer vom Verkäufer ein Baugrundstück erworben, welches zunächst im Rahmen einer Grundstücksteilung vermessen werden muss. Der Verkäufer behält den restlichen Teil des Grundstückes und lässt dort gleichzeitig mit mir eine Doppelhaushälfte errichten.
Der Kaufpreis ist gemäß Notarvertrag fällig, wenn 1. zugunsten meiner Person eine Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird, wenn 2. alle behördlichen Genehmigungen (außer der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die von mir zu zahlende Grunderwerbsteuer) vorliegen, wenn 3. die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers vorliegt, und wenn 4. der katasteramtliche Veränderungsnachweis vorliegt.
Da sich die Vermessung wegen behördlicher Auflagen verzögert hat, ist die 1. und 4. Fälligkeitsvoraussetzung noch nicht erfüllt. Da der katasteramtliche Veränderungsnachweis nunmehr vorliegt, wir der Kaufpreis erst in den nächsten Tagen vom Notar fällig gestellt.
Im Vertrag ist die Besitzübergabe folgendermaßen wörtlich geregelt:
„Die Besitzübergabe erfolgt am Tage der vollständigen Zahlung des Kaufpreises i. H. v. 100.000 €. Von diesem Tage an gehen die Nutzungen und Lasten einschließlich der Verpflichtungen zur Zahlung der Grundbesitzabgaben sowie die Verkehrssicherungspflicht auf den Käufer über.“
Im Vertrag gibt es keine weiteren Regelungen dafür, wenn das Grundstück vor Kaufpreiszahlung von mir in Besitz genommen wird.
Weiter ist im Notarvertrag vereinbart: „Sofern der Käufer in Verzug gerät, sind 9 % Verzugszinsen fällig.“
Aufgrund der sich verzögernden Vermessung haben wir jedoch bereits ab dem 01.August 2007 mit dem Bau beider Doppelhaushälften begonnen, um keine Zeit zu verlieren. Der Grundstücksverkäufer baut gleichzeitig die andere Doppelhaushälfte. Es ist für beide Seiten sinnvoll, die Häuser gemeinsam zu errichten. Der Verkäufer hat die Nutzung seines Grundstückes vor Zahlung des Kaufpreises stillschweigend geduldet.
Nun verlangt der Verkäufer plötzlich ohne Vorankündigung eine Erstattung seiner nachgewiesenen Zwischenfinanzierungszinsen i. H. v. 9,00 % in schriftlicher Form. Er begründet dieses damit, dass ich das Grundstück vor der Zahlung des Kaufpreises bereits für die Errichtung meines Gebäudes nutze. Er berechnet vom 01.08 – 31.10.07 einen Betrag i. H. v. 2.250,00 €.
Andererseits zahle ich ab dem 01.10.2007 bereits Bereitstellungszinsen i. H. v. 3,00 % p. a, weil sich die Auszahlung des Kaufpreises bisher verzögert hat. Meine Endfinanzierung wird mit 4,70 % p. a. verzinst.
Meine Fragen:
1. Ist die Forderung des Verkäufers überhaupt berechtigt, so dass ich dem Verkäufer die ihm entstandenen Zinsen in Höhe von 2.250,00 € und weitere Zinsen bis zur Kaufpreiszahlung i. H. v. 9,00 % p. a. erstatten muss ?
Wenn ein Erstattungsanspruch des Verkäufers besteht: Werden dann nur die Zinsen angesetzt, die mir bei planmäßiger Auszahlung des Enddarlehens entstanden wären (4,70 % p. a.) und kann ich dabei mit den von mir zu zahlenden Bereitstellungszinsen i. H. v. 3,00 % p. a. aufrechnen, so dass nur noch eine Zinslast i. H. v. 1,70 % entsteht ?
Für die Beantwortung der o. g. Fragen bedanke bereits jetzt schon.