ich habe folgendes Problem: meine Angestellte ist serbische Staatsbürgerin und soll nun vor einem serbischen Gericht als Zeugin aussagen. Laut Manteltarifvertrag und BGB muss ich ihr für Gerichtstermine freigeben unter Fortzahlung des Lohns, gilt die Freistellung aber auch wenn der Gerichtstermin im Ausland statt findet oder liegt es in diesem Fall in meinem Ermessen ihr freizugeben oder nicht?
hier müssen Sie der Mitarbeiterin in der Tat mit Lohnfortzahlung freigeben (LAG Köln, Az.: 6 AZR 30/01
), wobei allerdings die Mitarbeiterin sich die ggfs. durch das Gericht gezahlten Entschädigungen dann anrechnen lassen muss.
Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Termin in Serbien stattfindet; allerdings ist für die Lohnfortzahlung die schnellstmöglichste An- und Rückreise entscheiden.