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Zeugenvorladung vor ausländisches Gericht

25. Mai 2007 14:00 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: meine Angestellte ist serbische Staatsbürgerin und soll nun vor einem serbischen Gericht als Zeugin aussagen. Laut Manteltarifvertrag und BGB muss ich ihr für Gerichtstermine freigeben unter Fortzahlung des Lohns, gilt die Freistellung aber auch wenn der Gerichtstermin im Ausland statt findet oder liegt es in diesem Fall in meinem Ermessen ihr freizugeben oder nicht?

Vielen Dank im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Michael M.

25. Mai 2007 | 15:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,



hier müssen Sie der Mitarbeiterin in der Tat mit Lohnfortzahlung freigeben (LAG Köln, Az.: 6 AZR 30/01 ), wobei allerdings die Mitarbeiterin sich die ggfs. durch das Gericht gezahlten Entschädigungen dann anrechnen lassen muss.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Termin in Serbien stattfindet; allerdings ist für die Lohnfortzahlung die schnellstmöglichste An- und Rückreise entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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