Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert - in Ihrem Fall EUR 1.095,00. Laut der entsprechenden Tabelle des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) betragen diese EUR 149,50. Hinzukommt eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 20,00 und 19 % Mehrwertsteuer - hier EUR 32,21 -, so dass ich ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR 201,71 ergibt. Die Gebührenhöhe ist somit korrekt. Zu den Zinsen kann ich keine Aussage erteilen, da ich den Verzuszeitraum nicht kenne - ebenso wenig wie die Höhe der Mahnkosten. Gerne können Sie dies im Rahmen der Nachfrage noch ergänzen. Die Höhe der Verzugszinsen betragen derzeit 4,17 %.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
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