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Zahlungsverzug, Anwalt verlangt über 200,- € für ein Mahnschreiben

| 24. Mai 2015 04:03 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Altmann

Zusammenfassung

Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

ich schulde einem Krankenhaus nach einer Operation 1095,- €. Ich bin in Verzug geraten, weil ich in der Zeit, als die Rechnung zugestellt wurde, in einem anderen Krankenhaus in stationärer Behandlung war.

Nun verlangt ein Anwalt, der mir ein Mahnschreiben zugestellt hat, für dieses Mahnschreiben 201,71 €. Hinzukommen Zinsen und vorgerichtliche Mahnkosten i.H.v. 13,50 €.

Meine Frage lautet: Sind die Mahnkosten über 201,71 gerechtfertigt? Muss ich so hohe Kosten bezahlen, oder versucht der Anwalt, sich hier ungerechtertigterweise zu bereichern?

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert - in Ihrem Fall EUR 1.095,00. Laut der entsprechenden Tabelle des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) betragen diese EUR 149,50. Hinzukommt eine Auslagenpauschale in Höhe von EUR 20,00 und 19 % Mehrwertsteuer - hier EUR 32,21 -, so dass ich ein Gesamtbetrag in Höhe von EUR 201,71 ergibt. Die Gebührenhöhe ist somit korrekt. Zu den Zinsen kann ich keine Aussage erteilen, da ich den Verzuszeitraum nicht kenne - ebenso wenig wie die Höhe der Mahnkosten. Gerne können Sie dies im Rahmen der Nachfrage noch ergänzen. Die Höhe der Verzugszinsen betragen derzeit 4,17 %.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Astrid Hein
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 26. Mai 2015 | 00:23

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