Sehr geehrter Fragesteller,
die Rechtsanwaltskosten für einen Anwalt betragen bei einem Streitwert von 250.000 € 5.632,50 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Dies sind insgesamt 6.702,68 €.
Diese Kosten können Sie auch jederzeit selbst relativ einfach berechnen. Rufen Sie eine Gebührentabelle im Internet auf. Eine solche finden Sie z.B. unter
https://www.refrago.de/rechtsanwaltsgebuehrentabelle_nach_rvg-ab_01.08.2013.html
Es fallen eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr an. Suchen Sie sich in der Tabelle in der linken Spalte den Streitwert heraus. Sollte der von Ihnen gewählte Streitwert nicht vorhanden sein, gilt der nächsthöhere Wert. Die Gebühren für den Rechtsanwalt können Sie den Spalten entnehmen, die mit 1,3 und 1,2 überschrieben sind. Dies sind die Nettobeträge, sodass 19 % Umsatzsteuer zu addieren sind.
Dies sind die Kosten für die erste Instanz, also für eine Klage vor den Landgerichten.
Sollte es im Verfahren zu einer Einigung kommen, entstehen bei einem Streitwert von 250.000 € weitere Kosten in Höhe von 2.253 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage verständlich und umfassend beantwortet habe.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie gerne die Nachfragefunktion verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner