Schuldner und Gläubiger haben folgende Vereinbarungen getroffen:
"Dieser Betrag von EUR X wird in monatlichen Raten von EUR X per
25. eines jeden Monats, beginnend ab 25.XX.20XX gezahlt."
"Die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto des Gläubigers"
Frage:
1. Wann, also an welchem Datum muss der Betrag beim Gläubiger auf dessen Bankkonto eingegangen sein, wenn weder der 25 und die Folgetage Bankarbeitstage und keine Sams-, Sonn-, oder Feiertage sind?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Zahlung "per 25." vereinbart ist, ist das sprachlich etwas ungenau formuliert und daher auszulegen. Die Auslegung wird ergeben, dass die Zahlung bis zum 25. erfolgen soll - und nicht später. "Zahlung" bedeutet aber Eingang beim Gläubiger und nicht erst die Veranlassung der Zahlung (= Überweisung).
Zusammengefasst: Ist die Rate nicht bis zum 25. auf dem Konto des Gläubigers, gerät der Schuldner am 26. des Monats in Zahlungsverzug.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht