Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zahlungsbedingung / Fälligkeit

27. November 2016 09:41 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sachverhalt:

Schuldner und Gläubiger haben folgende Vereinbarungen getroffen:

"Dieser Betrag von EUR X wird in monatlichen Raten von EUR X per
25. eines jeden Monats, beginnend ab 25.XX.20XX gezahlt."

"Die Zahlung erfolgt auf das Bankkonto des Gläubigers"

Frage:
1. Wann, also an welchem Datum muss der Betrag beim Gläubiger auf dessen Bankkonto eingegangen sein, wenn weder der 25 und die Folgetage Bankarbeitstage und keine Sams-, Sonn-, oder Feiertage sind?

Die Frage ist kurz, aber genau zu beantworten.



27. November 2016 | 10:09

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Zahlung "per 25." vereinbart ist, ist das sprachlich etwas ungenau formuliert und daher auszulegen. Die Auslegung wird ergeben, dass die Zahlung bis zum 25. erfolgen soll - und nicht später. "Zahlung" bedeutet aber Eingang beim Gläubiger und nicht erst die Veranlassung der Zahlung (= Überweisung).

Zusammengefasst: Ist die Rate nicht bis zum 25. auf dem Konto des Gläubigers, gerät der Schuldner am 26. des Monats in Zahlungsverzug.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER