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Widerspruch Mahnbescheid trotz Ratenzahlungen

17. Januar 2024 10:56 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Fritz Fell-Bosenbeck

Zusammenfassung

Mandant ist Mahnbescheid wegen Darlehensforderung ausgesetzt. Ob der Endbetrag fällig ist, ist fraglich aufgrund gescheiteter Vergleichsverhandlungen. Ob gegen den Mahnbescheid Einspruch einzulegen ist, bestimmt sich danach, ob die Ratenzahlungsvereinbarung weiterhin wirksam ist

Guten Tag,
es besteht eine Forderung aus einer Kreditrückzahlung gegen mich. Diese begleiche ich seit Jahren durch wiederkehrende Ratenvereinbarungen. Ich bezahle pünktlich und es gab noch nie Probleme.
Vor kurzem gab es Vergleichsverhandlungen die allerdings nicht zu einem Abschluss kamen. Daher bat ich darum die, noch gültige, Ratenvereinbarung weiter laufen zu lassen. Dies wurde nicht verneint.
Weiterhin bezahle ich meine vereinbarten Raten fristgerecht und trotzdem wurde mir ein Mahnbescheid zugestellt.
Meine Frage ist jetzt ob ich, wie in den Hinweisen des Gerichts beschrieben, dem Antragsteller keinen Anlass gegeben habe gerichtlich gegen mich vorzugehen und daher Widerspruch einlegen kann ohne mich evtl. in eine unangenehme Situation vor Gericht zu bringen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich ist es so, dass der Gläubiger eine bestehende Forderung in ganzer Höhe auf einmal verlangen kann, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ratenzahlung ist dann Verhandlungssache. Der Gläubiger muss sich nicht darauf einlassen, insbesondere nicht auf eine bestimmte Höhe. Sofern die alte Ratenzahlungsvereinbarung unwirksam geworden ist, wird der Gesamtbetrag fällig. Dies kann jedoch nur durch Sichtung aller Unterlagen verbindlich beantwortet werden. Sofern jedoch die alte Ratenzahlungsvereinbarung weiterhin wirksam ist, dann wäre die Forderung unberechtigt und der Einspruch gegen den Mahnbescheid hätte Aussicht auf Erfolg.

Wenn Sie nun dem Mahnbescheid widersprechen, läuft das weitere Verfahren auf ein Gerichtsverfahren hinaus. Wenn die Forderung besteht, würden Sie am Ende verurteilt werden und müssten zahlen. Der Gläubiger könnte dann prinzipiell vollstrecken und es würde sich dann spätestens für den Gerichtsvollzieher wieder die Frage einer Ratenvereinbarung stellen.

Das Problem für Sie ist, dass das gerichtliche Verfahren zusätzliche Kosten produziert. Wenn also die Forderung tatsächlich nicht anzuzweifeln ist, fahren Sie am Ende wohl besser, wenn Sie nicht widersprechen und weiterhin Ratenzahlung anbieten.

Es ist jedoch ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und die beste Vorgehensweise zu bestimmen, da diverse Fallstricke den die Bewertung des Falls in die eine oder andere Richtung tragen können.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort nur eine erste rechtliche Einschätzung darstellt und eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Eine solche bietet sich hier aufgrund der Komplexität Ihres Sachverhalts besonders an.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Fell-Bosenbeck, Rechtsanwalt

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