Nach einer glücklichen Beziehung über 20 Jahre verstarb mein Mann vor 3 Jahren. Wir haben eine gemeinsame Tochter und ich wurde im Testament meines Partners als Lebensgefährtin bezeichnet. Nun stellt sich die Frage ob ich nicht Anspruch auf Witwenrente habe, da wir ja in einer Eheähnlichen Beziehung lebten und ich meine Karriere nicht weiterführen konnte , da ich mich um unsere Tochter kümmern musste?
leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie weder Anspruch auf Witwenrente (§ 46 SGB 6
) noch Anspruch auf Erziehungsrente (§ 47 SGB 6
) haben. Eine solche Hinterbliebenenrente käme nur dann in Betracht, wenn Sie beide verheiratet gewesen wären. Soweit in §§ 46
, 47 SGB 6
Lebenspartner Ehegatten gleich gestellt sind, sind damit nicht Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft gemeint, sondern (gleichgeschlechtliche) Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
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Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin