Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Wildunfall - Versicherung lehnt die Regulierung des Schadens ab

15. Oktober 2006 19:04 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


08:35

Ich musste mit meinem Motorrad einem Reh ausweichen und kam dabei zu Fall. Es fand keine Berührung mit dem Reh statt. Da ich kein Handy dabei hatte, konnte ich die Polizei nicht benachrichtigen, es war mitten in der Walachei und weit und breit kein Telefon. Ich konnte danach noch weiterfahren bis zu der Pension ca. 50 km entfernt. Ich habe von dort auch nicht die Polizei benachrichtigt, da ich darin keinen Sinn sah, was hätte ich denen zeigen können, falls ich die Stelle überhaupt wieder gefunden hätte, es war inzwischen schon dunkel.
Es entstand Totalschaden.
Die Versicherung lehnt die Regulierung des Schadens ab, erwähnt aber § 62 und 63, aber ich kann den Beinahe-Zusammenstoß nicht beweisen.
Muss ich die Ablehnung akzeptieren?

MfG

15. Oktober 2006 | 20:11

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Grundsätzlich sind Wildunfälle in der Teilkaskoversicherung mitversichert; mit dem Motorrad dürfen Sie auch kleinen Tieren, die mit dem Auto überfahren werden müssten, ausweichen – da Sie es mit einem Reh zu tun hatten, wäre der Versicherungsschutz aber auch sonst gegeben.. Sie sollten diesbezüglich allerdings Ihre Versicherungsbedingungen kontrollieren.

Für die Schadensursache "Wildunfall", obliegt Ihnen die Beweislast. Der Versicherer kann Ihnen entgegenhalten, dass Sie aus anderen Gründen gestürzt sind (leider werden dann etwa Unachtsamkeit, Fahrfehler etc. behauptet). Es würde Ihnen nützen, die Unfallstelle etwa mit einem Verkehrssachverständigen auf typische Spuren nach einem Ausweichunfall hin zu untersuchen und diese mit den Schäden am Motorrad zu vergleichen.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, den von Ihnen dargestellten Sachverhalt zu beweisen, wird der Versicherer die Regulierung verweigern dürfen. Eine abschließende Beurteilung kann jedoch erst nach Einsicht in alle den Fall betreffenden Versicherungsunterlagen vorgenommen werden.

Ich bedaure, Ihnen vorerst kein günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. Oktober 2006 | 20:17

Vielen Dank, aber Spuren werde ich nicht mehr finden, es passierte irgendwo in Neu-Brandenburg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Oktober 2006 | 08:35

Sehr geehrte Ratsuchende,

leider wird der Versicherer genau wissen wollen, an welcher Stelle sich der Unfall ereignet hat. Deshlab müssen Ihre Erfolgsaussichten bedauerlicherweise als sehr schlecht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER