Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich sind Wildunfälle in der Teilkaskoversicherung mitversichert; mit dem Motorrad dürfen Sie auch kleinen Tieren, die mit dem Auto überfahren werden müssten, ausweichen – da Sie es mit einem Reh zu tun hatten, wäre der Versicherungsschutz aber auch sonst gegeben.. Sie sollten diesbezüglich allerdings Ihre Versicherungsbedingungen kontrollieren.
Für die Schadensursache "Wildunfall", obliegt Ihnen die Beweislast. Der Versicherer kann Ihnen entgegenhalten, dass Sie aus anderen Gründen gestürzt sind (leider werden dann etwa Unachtsamkeit, Fahrfehler etc. behauptet). Es würde Ihnen nützen, die Unfallstelle etwa mit einem Verkehrssachverständigen auf typische Spuren nach einem Ausweichunfall hin zu untersuchen und diese mit den Schäden am Motorrad zu vergleichen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, den von Ihnen dargestellten Sachverhalt zu beweisen, wird der Versicherer die Regulierung verweigern dürfen. Eine abschließende Beurteilung kann jedoch erst nach Einsicht in alle den Fall betreffenden Versicherungsunterlagen vorgenommen werden.
Ich bedaure, Ihnen vorerst kein günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
Vielen Dank, aber Spuren werde ich nicht mehr finden, es passierte irgendwo in Neu-Brandenburg
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider wird der Versicherer genau wissen wollen, an welcher Stelle sich der Unfall ereignet hat. Deshlab müssen Ihre Erfolgsaussichten bedauerlicherweise als sehr schlecht beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt