Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt:
Trotz Ihres recht ausführlichen Berichts vermag ich die aktuelle Verfahrenssituation nicht sicher zu erkennen. Ich vermute einmal, es steht der alte Unterhaltstitel und seine drohende (erneute) Vollstreckung im Raume.
Schutzlos sind Sie jedenfalls nicht, wobei es in Ihrem Sinne nur hilfreich wäre, den Unterhaltstitel für die Zukunft ganz aus der Welt zu bringen. Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es hierfür nur die sog. Abänderungsklage nach § 323 ZPO
.
Hinsichtlich deren materiell-rechtlichen Aussichten fällt mir zunächst auf, dass Sie trotz volljährigen und 14jährigen Kind immer noch Unterhalt an die Ex-Frau zahlen. Hierfür müssten nach den §§ 1569 ff. BGB
schon besondere Gründe vorliegen, die ich Ihrem Bericht nicht entnehmen kann. Hier sollten Sie zum einen ansetzen.
Was zum anderen Ihr schwankendes Einkommen als Selbständiger betrifft, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es
-geschätzt werden kann,
-i.d.R. aus den letzten drei Jahren berechnet wird,
-nachweisbare(!) Verluste und Ausfälle vom ursprünglichen Nettoeinkommen abgezogen werden können, dies kann auch die Stornofälle gelten.
Vor dem Hintergrund Ihrer doch sehr intensiven Schilderung der persönlichen Umstände kann ich Ihnen nur die Empfehlung geben, ein familienrechtlich versierten Kollegen vor Ort zu beauftragen, um die Unterhaltsproblematik ein für alle Mal auf eine für alle Beteiligten akzeptable Grundlage zu stellen. Ich macht wirklich keinen Sinn, dass Sie sich hier weiterhin in Einzelkämpfen verschleissen, zumal Ihre Situation rechtlich wie obig geschildert durchaus verbesserungsfähig ist.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -
ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf
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