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Wie kann ich es sauber für beide Seiten hinbekommen, dass ich frei bin, dass ich nicht meine Einkünf

23. Dezember 2005 05:43 |
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Familienrecht


Recht, Theorie und tiefschwarze Realität
Ich bin seit 14Jahren geschieden.
2Kinder 14+18 (angefangen Ausb. aber wurde durch den Betrieb in der Probez.beendet) Jobbt jetzt, bis zur nächsten Ausb.Einstellphase)
Seinerzeit war ich Berufssoldat und hatte ein festes Einkommen.
Es besteht ein gemeinsamer Unterhaltstitel.
375,- DM je Kind dor waren seinerz. warum auch immer nur 35DM Ki-geld angerechnet.
Ex-Frau 650,-DM. zus. 1400,-
Seit 1997 keine Bundesw. mehr- Selbständig. Versich.Makler.
Seit 2 Jahren laufen die Geschäfte in den Großprovisionen (Lebensvers+Rentenvers.) schlecht. Haupteinnahmequelle ist das sachgeschäft.
Wie bilde ich in der Gewinnermittlung im Unterhalt, den Posten Stornohaftung? ich mußte mehrere stornierte prov. zurückzahlen.
(grund: Nichterfüllbarkeit der Kunden, z.B. Arbeitslos, Betriebsaufgabe usw. Ich hafte 3 Jahre und mußte zurückzahlen.
Ein Versuch, den Titel in Einztelschritten herunterzustufen ist noch in der Schwebe.
Angebot der Gegenseite, Ex-Frau verzichtet auf Ihren nachehel.Unterhalt, die Kinder sollen nach heutigem Wert der Düdo-tabelle eingestuft werden.
Trotz der Einstufung auf dem untersten Satz (mehr habe ich wirklich nicht) müßte ich mehr zahlen, als den lfd. Wert.

Ich kämpfe derzeit um das nackte Überleben, weiß nicht welche Rechnung ich zu erst bezahlen soll. Bin seit 12J. wieder verheiratet, Habe ein STiefkind 18J auch ausb.innerh. der Probz. beendet worden, dieses Kind kostet auch was, kümmert sich selber um den Unterh. an den Vater, jobbt selber, habe aber trotzdem die reinen Wohn u.Verbrauchskosten.
Meine Ex hat in den letzten 2 Jahren sofort v. Titel Gebrauch gemacht und mich dazu zwingen wollen, eine EV abzugeben.
Ich hatte mich geweigert, da dieses Tödlich in meiner Selbständigkeit ist. Der Rechtsanwalt hat dann den `Haftbefehl angeleiert. Die wollten einfach nicht einsehen, dass ich noch nicht einmal das mindeste wg. der Rückzahlungen (storno) über hatte. Ich hatte mir dann Geld von einem Freund geliehen, um mich freizukaufen. Der Haftbefehl wurde dann von meiner Ex, nach langen erklären und betteln zurückgenommen, obwohl der Anwalt davon abgeraten hatte. Sie hatte es eisehen müssen, dass ich durch dieses Verhalten (ich mußte es wohl erst beweisen) einige Geschäftsverbindungen verloren hatte, die Versicherungen (ich arbeite mit 70 Vers) zusammen, hatten mir wg, diesem Negativmerkmal die Verträge gekündigt. Die aussteheneden Prov. sind eingefroren, bis die Stornozeit vorrüber ist.
Der gestrige Kommentar des Rechtsanwaltes,
Terminsetzung und zahlung von Restunterhalt, bis x.
" ihre geschiedene Ehefrau ... beauftrag zu Zwangsvollstreckungsmaßn...., da Sie offentsichtlich nur bereit sind Zahlungen in andeutungsweise angemessener Höhe zu leisten, wenn die Zwangsvollstreckung unter Offenbarungseid droht. Sollten Sie bis..., yx€ leisten.

Woher nehmen? Ich bin es bisher Leid gewesen, ewig die Hosen runterzulassen. Die können von mir aus alle Akten durchsehen, die können sich die Konten und Zahlungen ansehen, usw.
Wenn ich diese Familie aals direkter Vater hier hätte, müßten sie auch damit leben, dass ich sagen würde, sorry, neue Klamotten gibt es nicht. Es wird nur trocken Brot und.. zu sich genommen. Ich bin selber nur schmal abgesichert. Schaffe werde einen Rentenaufbau usw.
Ich sagte meiner Ex, dass Sie voll arbeiten gehen könnte, ich weiß, dass das nicht so einfach ist. Meine jetzige bekommt auch keinen vollen Tagesarbeitsplatz. Sie arbeitet schon nebenbei, so wie meine Ex es gelegentlich auch macht. Soll sie auch, ich will ja nichts von Ihr abhaben.
Die Unterhaltsverpfl. ergibt sich eben noch f.d. Kinder, nur wenn ich mehr zahlen muss, als jetzt und ich das jetzige nicht aufbringen kann, was soll das dann.
Ich bin nun fast soweit, dass ich das Überl über mich ergehen lasse, dass die mich wegen der Uneinsichtigkeit dazu zwingen, dass ich eben meine Einkunftsansprüche verliere. Habe ich eben nichts mehr, nur das habe ich dann nicht zu vertreten.
Man kann nicht einfach sagen ich muss, wenn es nicht geht. ich weiß nicht was familien machen, die plötzlixch arbeitslos werden. Ich habe auch kein Verständnis, wenn meine grosse sich ein Pferd hält, ich weiß, dass ich ihr damit weh tue, wenn es finanz. nicht mehr zu tragen ist. Aber wenn es nicht geht, dann geht es nicht. Ich hatte ihr schon ein Auto besorgt, zahlen den vers.und Steuerunterhalt, damit sie zu einem Arbeitsplatz kommt. ich bin auch nicht böse, dass sie sich nicht meldet, es tut natürlich weh, aber ich kann es nicht ändern.

Meine Frage:
Wie kann ich es sauber für beide Seiten!!! hinbekommen, dass ich frei bin, dass ich nicht meine Einkünfte verliere, ohe dafür riesengrosse Prozesse teuer zu führen.
Ich will ja auch Kindesunterhalt zahlen, so wie ich auch für eine aktive Familie, am Monatsende das Brot verteilen würde, um damit diesen folgenden Monat zu überleben.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich auf Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung gerne wie folgt:

Trotz Ihres recht ausführlichen Berichts vermag ich die aktuelle Verfahrenssituation nicht sicher zu erkennen. Ich vermute einmal, es steht der alte Unterhaltstitel und seine drohende (erneute) Vollstreckung im Raume.

Schutzlos sind Sie jedenfalls nicht, wobei es in Ihrem Sinne nur hilfreich wäre, den Unterhaltstitel für die Zukunft ganz aus der Welt zu bringen. Wie Sie wahrscheinlich wissen, gibt es hierfür nur die sog. Abänderungsklage nach § 323 ZPO .

Hinsichtlich deren materiell-rechtlichen Aussichten fällt mir zunächst auf, dass Sie trotz volljährigen und 14jährigen Kind immer noch Unterhalt an die Ex-Frau zahlen. Hierfür müssten nach den §§ 1569 ff. BGB schon besondere Gründe vorliegen, die ich Ihrem Bericht nicht entnehmen kann. Hier sollten Sie zum einen ansetzen.

Was zum anderen Ihr schwankendes Einkommen als Selbständiger betrifft, geht die Rechtsprechung davon aus, dass es

-geschätzt werden kann,
-i.d.R. aus den letzten drei Jahren berechnet wird,
-nachweisbare(!) Verluste und Ausfälle vom ursprünglichen Nettoeinkommen abgezogen werden können, dies kann auch die Stornofälle gelten.

Vor dem Hintergrund Ihrer doch sehr intensiven Schilderung der persönlichen Umstände kann ich Ihnen nur die Empfehlung geben, ein familienrechtlich versierten Kollegen vor Ort zu beauftragen, um die Unterhaltsproblematik ein für alle Mal auf eine für alle Beteiligten akzeptable Grundlage zu stellen. Ich macht wirklich keinen Sinn, dass Sie sich hier weiterhin in Einzelkämpfen verschleissen, zumal Ihre Situation rechtlich wie obig geschildert durchaus verbesserungsfähig ist.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüssen

Dr. Thomas Schimpf
- Rechtsanwalt -

ra.schimpf@gmx.de
www.anwalt.de/rechtsanwalt_schimpf

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