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Widerspruch gegen Mahnbescheid

3. November 2006 03:12 |
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Schadensersatz


Guten Tag!

Eine mir völlig unbekannte Person hat durch Inserate in diversen Publikationen einer mir ebenfalls unbekannten Person, jedoch zufälliger fast gleichem Name, Schaden zugefügt. Es war die Rede von Hausfriedensbruch und Betrug etc.
Da die Person zufälligerweise meine E-Mail Adresse bei den Betrügereien angegeben hat, wurde ich von der hiesigen Staatsanwaltschaft verdächtigt die Straftaten begangen zu haben. Ich wurde somit verdächtigt, von meinem Arbeitsplatz und von zu Hause aus die Straftaten begangen zu haben. So wurde ich u.a. von diversen Tätigkeiten im Betrieb suspendiert. Ich habe dann natürlich auf eine Aussage bei der Polizei gedrängt um die Angelegenheit möglichst rasch aufzuklären und um meine Unschuld zu beweisen. Nach längerer Zeit und nach dieser Aussage habe ich versucht mit dem zuständigem Staatsanwalt zu sprechen und nachzufragen ob weiter gegen mich ermittelt wird. Der zuständige Staatsanwalt konnte mir jedoch keine Antwort geben. Also nahm ich mir einen Anwalt und musste letztlich 550,- Euro Anwaltskosten bezahlen, nachdem klar war, dass ich mit der Sache nichts zu tun hatte. Das Verfahren gegen die Dame wurde wegen Geringfügigkeit und mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt. Bei mir wurde es eingestellt, weil ich tatsächlich nichts mit der Sache zu tun hatte.

Soweit zur Vorgeschichte!

Ich habe der Dame nun geschrieben, dass ich insgesamt 1.500 Euro haben möchte, da ich den Anwalt bezahlen musste, gesundheitliche Probleme hatte und bei meinem Arbeitgeber auch Nachteile hatte. Dies hatte sie jedoch abgelehnt, weil sie mit der Sache angeblich nichts zu tun hätte. Daraufhin habe ich einen Mahnbescheid über 1.500,- Euro beantragt. Diesem hat sie, bzw. eine Rechtsanwältin, jedoch jetzt widersprochen.
Ich soll jetzt, neben den Gebühren des Mahnbescheid, etwas über 162,- Euro an Gerichtskosten bezahlen.

Meine Fragen wäre nun - hat es Sinn wenn ich es auf einen Prozess ankommen lasse und was ist, wenn ich die Gerichtsgebühren im Moment nicht bezahlen kann. Wie lange habe ich Zeit und wie geht es weiter?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern die Person auf Grund einer falschen Verdächtigung zu Ihrem Nachteil die Beauftragung Ihres Anwalts vernalasst hat, wäre sie zum Schadensersatz verpflichtet. Nach Ihrer Schilderung ist dies aber nicht gegeben. Es stellt sich zunächst die Frage, wieso Ihre E-Mail Adresse "zufällig" angegeben wurde. Wurde diese Adresse absichtlich falsch angegeben und ist dies als falsche Verdächtigung zu werten, ergibt sich ein Schadensersatzanspruch. Ansonsten gilt, dass die Staatsanwaltschaft für und gegen Beschudligte ermittel. Sie mussten darauf vertrauen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt werden wird, da Sie offensichtlich unschudlig sind.

Das Problem ist eher ein tatsächliches als ein rechtliches Problem. Können Sie die falsche Verdächtigung beweisen, sind die Rechtsanwaltskosten und ein Schmerzensgeld zuzuerkennen. Hier wäre eine detailleirte Prüfung inklusive Einsichtnahme in die Strafakte notwendig.

Sie haben prinzipiell so lange Zeit, die Gerichtskosten einzuzahlen, bis die Verjährung des Anspruchs droht. Nach dem Sie die Gerichtsgebühr eingezahlt haben, wir das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben. Sie müssen dann eine Anspruchsbegründung einereichen, in welcher Sie den Anspruch über 1.500 EUR begründen müssen. Sie befinden sich dann in einem üblichen Klageverfahren vor Gericht.

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger

www.gruemo.de

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