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Zustellung Mahnbescheid an BW-Angehörigen

19. April 2005 18:04 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


12:51

auftraggeber ist zum zeitpunkt der auftragserteilung zeitsoldat - mahnbescheid kommt mit dem vermerk "unter der anschrift nicht zu ermitteln" zurück - einwohnermeldeamtsanfrage liefert neue adresse, die durch das dortige einwohnmermeldeamt bestätigt wird - trotzdem kommt mahnbescheid auch bei dieser adresse mit dem vermerkt "nicht ermittelbar" zurück.

frage: gibt es bei der bundeswehr eine zentrale stelle zur auskunftserteilung der adressen von bw-angehörigen oder gar die möglichkeit, den mb an die bw zur zustellung an den schuldner zu uebergeben - der kunde äusserte, ggf. demnächst in ex-jugoslawien eingesetzt zu werden.


19. April 2005 | 18:44

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der Zustellung an Soldaten gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für Zustellungen an Private.
Die Zustellung des Mahnbescheides an den Soldaten ist möglich und ist an seine Truppenunterkunft zu adressieren.

Um den Aufenthaltsort des Soldaten zu bestimmen, rate ich Ihnen, sich mit dem Bundesamt für Wehrverwaltung in Verbindung zu setzten. Diese ist die zuständie Fachaufsichtsbehörde. Die Telefonummer lautet: Telefon: 0228/947-0

Sollten Sie den Wohnort trotzdem nicht ermitteln können, dann müssen Sie gem. § 688 Abs.2 Nr.3 ZPO eine sog. öffentliche Zustellung vornehmen lassen. Die öffentliche Zustellung ist immer dann zulässig, wenn sich der Wohnort des Schuldners nicht ermitteln läßt. Sie müssen dafür bei dem Gericht, das im Prozess zuständig wäre, hierfür einen Antrag stellen. Durch die öffentliche Zustellung werden die Verjährungsfristen gehemmt.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

Rückfrage vom Fragesteller 26. April 2005 | 10:47

Ergänzung: Bei der oben angegebenen Rufnummer handelt es sich um die allgemeine Rufnummer der bw in bonn.

meine recherche dort hat folgendes ergeben:

anfragen nur schriftlich. nachweis des interesses erforderlich, also z.b. nichtzustellungsmitteilung des mb oder erfolglose ema-anfrage in kopie.

zuständig ist das
personalamt der bw
StGrp S6/ZIP BW-Suchdienst
51149 Köln

dorthin die Anfrage, aber auch z.b. den vollstreckungsbescheid mit der bitte um zustellung.

falls nicht mehr aktiver bw-angehöriger dann
BA f. Wehrverwaltung
Abt. WE4
Pf. 2863, 53021 Bonn

hier kann zumindest die adresse nach dem ausscheiden erforscht werden, damit dann die kette der ema-anfragen fortgesetzt werden kann.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. April 2005 | 12:51

Sehr geehrter Rechtssuchender,

damit die Verjährungsfristen nicht ablaufen, würde ich schon jetzt die von mir beschriebene öffentlich Zustellung betreiben. Sobald der Schuldner über die Bundeswehrverwaltung ausfindig gemacht wird, kann dann gegen Ihn vollstreckt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Marcus Glatzel
Rechtsanwalt

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