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Widerruf bei Arcor

| 19. Januar 2009 15:08 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Am Sa (03.01.) war ich im Saturn Markt und habe bei einem Mitarbeiter von Arcor einen Autrag für ein All-Inklusive-Paket erteilt. Am Tag darauf habe ich durch einige Bekannte erfahren das sie sehr schlechte Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht haben und mir deshalb überlegt diesen zu widerrufen.Also habe ich am Montag(05.01) ein Einschreiben an Arcor geschickt das ich widerrufen möchte.

Darauf erhielt ich von Arcor einen Brief das mein Widerruf eingegangen wäre ich aber kein gesetztliches Widerrufsrecht hätte da ich meinen Auftrag im Fachhandel erteilt habe. Ist das so richtig? Ich dachte als Privatperson hätte ich immer das Recht innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.

Ich war bereits im Saturn und habe mit dem besagten Mitarbeiter gesprochen aber der hat mich nur auf Arcor weiter verwiesen da er mir nicht helfen kann und keine Ahnung hätte.

19. Januar 2009 | 15:16

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

leider muss ich Sie enttäuschen.

Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es entgegen einem verbreiteten Irrtums nicht. Man ist an geschlossene Verträge in der Regel gebunden und kann sich nicht einseitig davon lösen.

Das Widerrufsrecht gilt nur in einigen Ausnahmefällen, wie unter anderem bei

Haustürgeschäften
Fernabsatzverträgen
vertraglich vereinbartem Widerrufsrecht

Dieses kommt nach Ihren Angaben nicht in Betracht kommt, da der Vertrag im Fachhandel zustande gekommen ist.

Ob sich eventuell aus dem Vertrag selbst etwas anderes ergibt, ist nur bei der Prüfung des genauen Wortlauts zu beantworten. Der Vertrag müsste dann weitergehend geprüft werden.

Dieses ist sicherlich für Sie bedauerlich. Aber die gesetzliche Situation ist leider in diesem Fall nicht zu ändern.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 21. Januar 2009 | 19:37

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