Sehr geehrte Ratsuchende,
leider muss ich Sie enttäuschen.
Ein allgemeines Widerrufsrecht gibt es entgegen einem verbreiteten Irrtums nicht. Man ist an geschlossene Verträge in der Regel gebunden und kann sich nicht einseitig davon lösen.
Das Widerrufsrecht gilt nur in einigen Ausnahmefällen, wie unter anderem bei
Haustürgeschäften
Fernabsatzverträgen
vertraglich vereinbartem Widerrufsrecht
Dieses kommt nach Ihren Angaben nicht in Betracht kommt, da der Vertrag im Fachhandel zustande gekommen ist.
Ob sich eventuell aus dem Vertrag selbst etwas anderes ergibt, ist nur bei der Prüfung des genauen Wortlauts zu beantworten. Der Vertrag müsste dann weitergehend geprüft werden.
Dieses ist sicherlich für Sie bedauerlich. Aber die gesetzliche Situation ist leider in diesem Fall nicht zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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