Sehr geehrter Herr Thalmann,
ich nehme an, dass Sie und Ihre Frau Gesamtschuldnerin der Bausparkasse sind, sodass sich die Sparkasse auch weiterhin an Sie wenden kann und womöglich eine Kontenpfändung bei Ihnen betreiben wird, sofern bereits ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorliegt.
Falls nicht, würde ziemlich sicher ein Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet, um zu einem Titel zu kommen.
alternativ könnte die Bank natürlich auch das Haus verpfänden, falls Ihre Exfrau nicht bereit ist, Ihre bisher bezahlten Raten zu leisten.
Das hängt ganz von der Sparkasse ab, wobei ich dazu tendiere, dass die Sparkasse zuerst sich am Haus befriedigen wird, notfalls mit Hilfe einer Zwangsversteigerung, wenn Ihre Ex-Frau nicht zahlen kann.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Wir snd gemeinsame Schuldner, meine ExFrau ist leistungsfähig, es liegt kein Titel vor. Warum sollte es ausschließlich gegen mich zu einem Mahnverfahren kommen? Gerecht wäre es doch die Restschuld aufzuteilen-
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihre Frau Leistungsfähig sein sollte, dann könnte sie natürlich ebenfalls ein Mahnverfahren treffen, was auch sehr viel wahrscheinlicher sein dürfte, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben.
Im Innenverhältnis müssten Sie beide sich die Schuld sowieso teilen, sodass Sie bei jeder Zahlung einen Ausgleichsanspruch in Höhe von 50% gegen Ihre Exfrau geltend machen könnten.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt