Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Vorab sei darauf hingewiesen, daß Sie mit dem Mindesteinsatz von 25 Euro nur eine knappe Stellungnahme ohne weitergehende detaillierte Ausführungen zur Rechtslage wünschen.
2.
Eigentum wird durch Einigung und Übergabe gem. § 929 BGB
erworben.
Sie könnten das schriftlich in etwa so formulieren, daß Sie und Ihre Schwester darüber einig sind, daß Ihre Schwester Eigentümerin des Fahrzeugs sei und daß der Pkw ihr am ... (Datum) übergeben werde bzw. übergeben worden sei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 12.04.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: http://www.ra-raab.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr Raab,
danke für Ihre Antwort.
Der Vertrag kann also lauten:
Meine Freundin und ich sind uns darüber einig, das der PKW den ich in ihrem Auftrag kaufe, mit ihrem Geld bezahle, auf meinem Namen anmelden darf, Eigentum meiner Freundin ist und bleibt.
Hat das so absolute rechtsgültigkeit?
Mit freundlichen Grüssen,
P.
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ein Vertragsentwurf ist niemals Gegenstand einer Erstberatung.
Der Entwurf eines Vertrags ist auch nicht Gegenstand Ihrer Eingangsfrage. Die Nachfragefunktion dient ausschließlich dazu, nachzuhaken, wenn man etwas nicht richtig verstanden hat. Indem Sie einen "Vertrag" entworfen haben und um dessen rechtliche Prüfung bitten, stellen Sie also eine neue und natürlich kostenpflichtige Frage.
Darüber hinaus haben Sie mit Ihrem Einsatz (Mindesteinsatz) die geringste "Detailtiefe" gewählt. Die Erstellung eines Vertrags erfordert aber eine sorgfältige Prüfung und eine Ausarbeitung, die alle rechtlichen Gegebenheiten berücksichtigt.
2.
Deshalb nur soviel:
Sie müssen festhalten, daß Sie und Ihre Freundin darüber einig sind, daß das Fahrzeug im Eigentum der Freundin steht.
Sie müssen ferner festhalten, daß die Übergabe des Fahrzeug an die Freundin am ... (Datum) stattgefunden hat.
Alle anderen Punkte, die Sie in Ihrem "Vertragsentwurf" aufführen, sind für die Frage, wer Eigentümer ist, ohne Bedeutung.
3.
Sofern Sie wünschen, daß Sie einen "richtigen" Vertrag erhalten, können Sie sich selbstverständlich gern mit mir in Verbindung setzen. Für einen Vertragsentwurf fallen natürlich weitere Kosten an.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt