Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Da es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Zeit nicht möglich.
Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt wäre, dass das befristete Arbeitsverhältnis vorzeitig ordentlich gekündigt werden kann.
Eine solche ausdrückliche Vereinbarung ist Ihrem Arbeitsvertrag nach Ihrem Sachvortrag aber nicht zu entnehmen. Ihr Arbeitsverhältnis endet daher am 30.06.2010.
Sie müssen nunmehr mit Ihrem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung finden, um am 01.06.2010 bei Ihrem neuen Arbeitgeber die Tätigkeit aufnehmen zu können.
Die Regelung der Kündigungsfrist in Ziff. 2b ("Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. Des Monats oder zum Monatsende.") spricht allerdings dafür, dass auch eine ordentliche Kündigung des Vertrages gewollt gewesen ist, weil dieser Passus im Hinblick auf den Inhalt in Ziffer 1a keinen Sinn macht.
Ich empfehle, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen, um Ihren Arbeitgeber auf die Auslegung des Vertrages hinzuweisen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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