Sehr geehrter Ratsuchender,
hier sollten Sie den Bescheid 2006 vorlegen, da er den Abrechnungszeitraum betrifft.
Allerdings wird NICHT nach dem Einkommenssteuerbescheid der Unterhalt berechnet, da steuerrechtliches und unterhaltsrechtliches Einkommen wegen Abschreibungen und Freibeträge variieren.
Entscheidend ist allein das unterhaltsrelevante Einkommen.
Nach der Pensionierung ist der Unterhalt ebenfalls neu zu berechnen, so dass Sie auch dieses dem Anwalt schon jetzt mitteilen sollten, um eine unnötige Doppelberechnung zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rectsanwältin
Sylvia True-Bohle
8. Juni 2007
|
12:30
Antwort
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