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Welcher Einkommenssteuerbescheid wird zur Berechnung des Unterhalts zu Grunde gelegt?

| 8. Juni 2007 12:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
der Anwalt meiner geschiedenen Ehefrau will den Unterhalt auf der Grundlage des Zeitraums Mai 2006 bis April 2007 berechnen und fordert von mir den Einkommensteuerbescheid an. Nun habe ich einen Bescheid für 2005 und einen für 2006 vorliegen. Welcher wird für die Unterhaltsberechnung zu Grunde gelegt?
Am 31. Juli 07 werde ich pensioniert, d. h. ich bekomme erheblich geringere Bezüge. Wird dann der Unterhalt neu berechnet?
Danke für die Antwort.

8. Juni 2007 | 12:30

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrter Ratsuchender,


hier sollten Sie den Bescheid 2006 vorlegen, da er den Abrechnungszeitraum betrifft.

Allerdings wird NICHT nach dem Einkommenssteuerbescheid der Unterhalt berechnet, da steuerrechtliches und unterhaltsrechtliches Einkommen wegen Abschreibungen und Freibeträge variieren.

Entscheidend ist allein das unterhaltsrelevante Einkommen.


Nach der Pensionierung ist der Unterhalt ebenfalls neu zu berechnen, so dass Sie auch dieses dem Anwalt schon jetzt mitteilen sollten, um eine unnötige Doppelberechnung zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen

Rectsanwältin
Sylvia True-Bohle


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