Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Einkommenssteuerbescheid, Fahrtenbuch und andere Unterlagen erforderlich für Unterhaltsberechnung?

27. September 2005 20:31 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Nach Aufforderung der RA meiner Ex zur Unterhaltsberechnung habe ich sämtliche Unter-lagen (Gehaltsnachweise, Mehrarbeits-nachweise, Spesenaufstellungen usw.)eingereicht. Da die sich daraus ergebenden Zahlungen nun wider Erwarten geringer aus-fallen, fordert die RA nun meinen vollständigen Einkommens-steuernachweis, entsprechende Nachweise über dienstlich gef. Km (z.B. Fahrtenbuch)usw. oder schlägt mir die freiwillige Zahlung von ca. 50 Euro mtl. mehr an meine Ex vor. Muss ich die nun gef. Unterlagen auch noch vorlegen (Rechnung ist auch ohne diese möglich) und wieviel muss ich nun mtl. zahlen? Die RA spricht in ihrem letzten Schreiben nur davon, dass sich keine Erhöhung ergeben hat, meine eigenen Rechnungen ergeben aber eindeutig weniger als bisher!

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie müssen im Rahmen Ihrer Auskunftspflicht (§§ 1580 , 1605 BGB ) alle Belege vorlegen, die der Berechnung des Unterhalts dienen. Hierzu gehören auch Einkommensteuerbescheide (BGH, Urteil vom 07.04.1982, Az.: IVb ZR 678/80 ). Diese verlangt die Rechtsanwältin Ihrer Ex-Frau also zu Recht. Sofern Sie außerdem außergewöhnliche berufliche Aufwendungen, die über die übliche 5%-Pauschale hinausgehen, geltend machen wollen, etwa hohe Fahrtkosten, müssen Sie hierfür ebenfalls Belege beibringen, z.B. ein Fahrtenbuch. Aus der Ferne erscheint das Ansinnen der Rechtsanwältin Ihrer Ex-Frau also durchaus legitim.

Die Behauptung der Anwältin, dass Sie jedenfalls genauso viel Unterhalt zahlen müssten wie bisher, muss nicht stimmen. Die Anwältin ist Vertreterin der Interessen Ihrer Ex-Frau, nicht Ihrer Interessen. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Anwältin mehr verlangt, als Ihrer Ex-Frau Ihren Einkommensnachweisen nach zusteht, dann sollten Sie dies auch - ggf. über einen eigenen Rechtsanwalt - klarstellen und es notfalls auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für Rückfragen wie auch für eine Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Ihrer Ex-Frau stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER