Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Sache ist nicht ganz so einfach, wie Sie sie beschreiben. Zuerst wäre die Frage zu klären, ob Ihre Eltern das Objekt in der Rechtsform einer GbR betrieben haben, dann wäre der Erbfall gar nicht isoliert zu betrachten sondern auch in diesem Fall wäre für das Objekt eine Erklärung für V+V Einkünfte zu fertigen mit lediglich wechselnden Mitgliedern der GbR, spätestens nach dem Erbfall sehe ich ohnehin eine V+V GbR, die zuerst mit Ihrem Vater und einer Erbengemeinschaft und dann mit weiteren Gesellschaftern, also Ihnen und Ihrem Bruder und später mit Ihrer Schwester zu erfassen wäre. In Ihrer Einkommensteuererklärung wären dann lediglich zusätzlich die V+V Einkünfte zu erfassen.
Natürlich darf auch die Erbschaftssteuererklärung nicht vergessen werden.
Allerdings wären für eine finale Beantwortung noch folgende Fragen zu erklären:
- waren Ihre Eltern eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine GbR?
- wie waren die Eltern im Grundbuch eingetragen?
- was genau hat Ihr Bruder an Ihre Schwester veräußert? (Anteil an Erbengemeinschaft/abgrenzbaren Hausanteil/ideellen Anteil)
- wann war der Übergang von Nutzen und Lasten laut Notarvertrag?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen