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Weitergabe von Patientendaten an Abrechnungsstelle ohne Einwilligung

3. August 2019 01:29 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Zwecks Wurzelbehandlung war ich in einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis. Dort legte man mir eine Einverständniserklärung zur Forderungsabtretung und Entbindung von der Schweigepflicht an die ZA AG vor. Diese unterschrieb ich nicht unter Angabe persönlicher Bedenken. Zahnarzt 1 versuchte mich bei der ersten Behandlung von einer Unterschrift zu überzeugen, indem er mich auf Vorteile wie etwa die Möglichkeit einer Ratenzahlung hinwies. Ich verneinte die Notwendigkeit, woraufhin man mich auf andere Zahlungsmöglichkeiten wie etwa Kartenzahlung hinwies. Beim folgenden Termin fand die Behandlung durch Zahnarzt 2 ohne weiteres Gespräch über die Zahlungsmodalitäten statt. Ich ging davon aus, eine Rechnung von der Praxis zu erhalten. Stattdessen erhielt ich jetzt eine Rechnung von der ZA AG, mit der Aufforderung, den Betrag auf ein Konto dieses Unternehmens zu überweisen. Bislang habe ich diese nicht bezahlt. Die Rechnung enthielt eine Auflistung sämtlicher zahnärztlicher Leistungen inkl. Zahnnummern.

Auf Grundlage meiner Recherche gehe ich davon aus, dass die Datenweitergabe nicht rechtmäßig war und die Praxis gegen ihre Schweigepflicht verstoßen hat, ich jedoch zu einer Zahlung des Rechnungsbetrags verpflichtet bin. Lohnt sich ein Rechtsstreit, auch unter Berücksichtigung monitärer Gesichtspunkte? Kann ich Schadensersatz o.ä. geltend machen? Wenn nicht: Habe ich andere Möglichkeiten, derartiges Vorgehen durch die behandelnden Ärzte zu unterbinden?

Ergänzung: Bereits im vergangenen Jahr habe ich eine Wurzelbehandlung in dieser Praxis durchführen lassen. Gleiches Muster: Einverständniserklärung nicht unterschrieben, Behandlung ohne weiteres Gespräch beim nächsten Termin durchgeführt, Rechnung von der ZA AG. Damals überwies ich, ohne darüber nachzudenken.

3. August 2019 | 07:02

Antwort

von


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Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es liegt hier aufgrund der Weitergabe Ihrer Daten ohne Einwilligung eine Rechtsverletzung vor. Ein Rechtsstreit wird sich aber finanziell kaum lohnen, da Sie keinen konkreten Schaden nachweisen können. Sie können aber eine Löschung der Daten verlangen, zudem eine zukünftige Unterlassung der Datenweitergabe. Sie können auch die zuständige Datenschutzbehörde informieren, die dann ggf. ein Bußgeld verhängt. Ich würde hier aber zunächst das Gespräch mit den Zahnärzten suchen und diese auf die Problematik aufmerksam machen. Möglicherweise bieten diese Ihnen eine finanzielle Entschädigung an, um weiteren Ärger zu vermeiden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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