Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Als nicht öffentliche Stelle dürfte der Verband unter die Regelung des Bundesdatenschutzgesetzes fallen. Er ist daher gehalten, die ihm übergebenen Informationen (Lebendnummern und die entsprechenden Besitzer/Eigentümer und deren Daten) unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwalten und zu bearbeiten.
Dabei dürfen diese Daten nicht unberechtigterweise an Dritte weitergegeben werden. Dies bedeutet, nur wenn eine Berechtigung zur Herausgabe der Daten bestehen würde, wäre hier ein Verstoß gegen den Datenschutz nicht anzunehmen. Hier müsste man in die einzelnen Verbandsrichtlinien schauen, ob etwas darüber geregelt ist, wann Informationen über die Pferde beziehungsweise deren Besitzer an Dritte herausgegeben werden dürfen. Ist nichts geregelt findet auch hier das Bundesdatenschutzgesetz Anwendung, welches vorsieht, dass nur bei berechtigten Interessen oder für den der Speicherung zu Grunde liegenden Zweck eine Herausgabe erfolgen darf.
Dies dürfte hier nicht der Fall sein, so das gegebenenfalls auch gegenüber dem Verband ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Herausgabe der Daten besteht.
Ich hoffe, Ihre Frage bis hierhin hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.