Guten Morgen,
erstatten Sie ganz simpel Gegenanzeige. Wenn die Angaben der Gegenseite unzutreffend, wovon ich ausgehe, liegt zumindest eine Beleidigung vor. Knackpunkt wird allerdings der Vorsatz sein, da die Gegnerin sich mit dem Argument aus der Affäre zu ziehen versuchen wird, daß sie lediglich einen Verdacht geäußert hat.
Freundliche Grüße
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de
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