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29. November 2004 08:42 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,

hier die Fortsetzung des Vorganges, welcher unter:

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=1410

im Ansatz einzusehen ist.

Nachdem meine neue Freundin Frau Gebert von mir auf den gen. Topic aufmerksam gemacht wurde (fair geht vor ;-D), hat die Gute sich nach allen denkbaren Seiten abgesichert: Neben einer Strafanzeige wg. Beleidigung und Bedrohung (gehen Sie hier bitte von Haltlosigkeit aus) erstattet hat, mußte sie nun auch noch den hiesigen Sozialpsychiatrischen Dienst davon in Kenntnis setzen, daß "der Herr Maibaum offensichtlich psychisch krank ist und zwangseingewiesen werden müßte." (Anm.: Jaaa, WENN ich psychisch krank und damit schuldunfähig bin, warum dann eine Strafanzeige¿?)

Richtig ist: Vor vielen Jahren wurde ich - übrigens in einer ähnlichen Situation - psychisch krank und mußte für 6 Wochen stationär behandelt werden --> Merke: Wenn der Alltag größere Probleme mit sich bringt: Alles, nur nicht kyffen!!! Die psychotische Phase habe ich hinter mir, die Psychopharmaka zur zweijährigen Nachbehandlung wurden bereits in Absprache mit meiner behandelnden Psychiaterin auf geringstes Maß dosiert und werden wohl auch bald abgesetzt.

Frau Gebert hat davon irgendwie erfahren und will m.E. nun wohl daraus ihren persönlichen Nutzen ziehen; kein Wunder bei dem Strick, den sie sich selbst um den Hals gelegt hat.

Ich weiß nicht, wie man das Handeln dieser Person nennt: Rufmord, üble Nachrede, wissentliche Falschaussage... Jedenfalls interessiert mich, ob ich da Kapital rausschlagen kann (die 810,- EUR Gebühren aus o.g. Topic, mit denen der ganze Ärger anfing, wollen schließlich trotz allem bezahlt sein).

Mir genügt wieder: Hier greifende Bücher und Paragraphen.

thx hmaibaum

Guten Morgen,

erstatten Sie ganz simpel Gegenanzeige. Wenn die Angaben der Gegenseite unzutreffend, wovon ich ausgehe, liegt zumindest eine Beleidigung vor. Knackpunkt wird allerdings der Vorsatz sein, da die Gegnerin sich mit dem Argument aus der Affäre zu ziehen versuchen wird, daß sie lediglich einen Verdacht geäußert hat.

Freundliche Grüße
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail info@fachanwalt-aurich.de

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