Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Kammer-Gutachten noch nicht vorliegt und der gegnerische RA dennoch das angebliche Ergebnis zitiert, dann erscheint dies äußerst dubios.
Sie sollten daher dem Gericht mitteilen, dass nach Ihrer Kenntnis das Gutachten noch nicht vorliegt. Ggf. erhalten Sie von der Kammer auch eine entsprechend lautende Bestätigung, dass die Erstattung des Gutachtens noch nicht abgeschlossen ist. Diese könnten Sie dann dem Gericht vorlegen.
Ohne Kenntnis der Schriftsätze ist es nur schwer möglich, eine zuverlässige Empfehlung zu geben. Aber nach alldem was Sie berichten, scheint es in der Tat angezeigt, die Abweisung der Klage zu beantragen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Amtsgericht letztendlich mit seiner Entscheidung zuwarten wird, bis das Gutachten tatsächlich vorliegt. Die Entscheidung fällt unter dem Strich letztendlich also nicht das Gericht, sondern das Kammer-Gutachten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Grasel
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Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht
Sehr geehrter Herr Grasel,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die schriftliche Bestätigung des Kammer dass das Prüfverfahren noch läuft liegt vor und diese habe ich auch dem Gericht bereits gesendet. Das Gericht hat parallel auch die "Beweise" beim Anwalt angefordert und bis heute nicht erhalten. Ich hätte als Laie natürlich erwartet dass ein Gericht dann automatisch die Klage zurück weist, aber dem scheint nicht so zu sein.
Zur Erklärung. Mir geht es ja nicht darum den Zahnarzt nicht zu bezahlen, sondern in der korrekten gerechtfertigten Höhe und zu verhindern dass ich bei diesem merkwürdigen Verfahren noch Verfahrenskosten bezahlen muss.
Also wenn ich sie richtig verstehe sollte ich den Antrag auf Abweisung stellen und mit der fehlerhaften Beweisführung begründen. Die Frage ist, was beantrage ich. Ich würde denken die Abweisung des Mahnverfahrens als solches. Oder muss ich im Mahnverfahren auf etwas achten?
Danke
Das Mahnverfahren ist beendet. Sie befinden sich im gerichtlichen Verfahren.
Sie schreiben folgendes an das Gericht:
In dem Verfahren X ./. Y
Aktenzeichen
beantrage ich die Klage kostenpflichtig abzuweisen.
Begründung:
(.........)
<Unterschrift>