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Wechsel von Selbständigkeit zu 401,00 Euro Job

10. Februar 2009 10:50 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit langem als Gewerbetreibender freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus dem Gewerbebetrieb habe ich seit kurzem nur noch einen sehr geringen zu versteuernden Gewinn.
Ich lebe jetzt in der Hauptsache von meinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Meine Selbständigkeit entwickelt sich wegen meiner Mieteinkünfte und der damit verbundenen hohen Krankenversicherungsprämie immer mehr zum Zuschussgeschäft.

Frage:
Muss die Krankenkasse mich auch weiterhin behalten wenn ich meine Selbständigkeit aufgebe und von jetzt an als Angestellter auf 401,00 Euro Basis arbeite?

Oder gibt es da irgenwelche Fallstricke ?

10. Februar 2009 | 12:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:

Als Angestellter unterliegen Sie der Versicherungspflicht, § 5 SGB V .
Ihnen steht auch das Wahlrecht der Krankenkasse zu, §§ 173 ff. SGB V.
Insbesondere bestimmt § 175 SGB V , das die Krankenkasse die Mitgliedschaft nicht ablehnen darf.
Ihre freiwillige Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft, § 191 SGB V und wird als Pflichtversicherungsverhältnis fortgeführt.

___

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An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen. Die hier gegebene Antwort basiert vollständig auf Ihren eigenen Angaben.



Rechtsanwalt Mirko Ziegler

ANTWORT VON

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