auf Grund von starkem Niederschlag sind bei uns im Neubaugebiet zum Teil Keller voll Wasser gelaufen. Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte mit Keller. Sowohl bei unseren Nachbarn als auch uns kam Wasser durch das Kellerfenster. Da unsere Nachbarn keine Versicherung haben haben diese keine Trocknungsfirma engagiert und seid dem ist der Kontakt auch ziemlich eingefroren. Wir haben selbst kein Verständnis dafür wie man so mit einem solchen Schaden am Eigentum für sich und seine Familie umgehen kann.
Unsere Trocknungsfirma hat uns gesagt, dass es ein Problem ist dass nicht auf beiden Seiten der Wand quasi gleichzeitig getrocknet wird und somit irgendwann die Feuchtigkeit von der Seite der Nachbarn wieder zu uns durchdringen wird.
Die neusten Art der Kommunikation ist allerdings „vielleicht war ja doch jemand da, wer weiß". Das bringt uns also leider nicht weiter. Selbst wenn jemand da war, wird es ohne Rechnung gewesen sein also ohne Nachweis (übliches Vorgehen dort) und kann auch nicht vom Fach gewesen sein, da unsere Nachbarn nun auch Schimmel im Keller haben. Allerdings stellt man sich auf dumm und weiß nicht woher er kommt und macht auch nicht wirklich was dagegen -
Es lässt uns aber nicht viel Hoffnung, dass wir nach abgeschlossener Trocknung unsererseits in Ruhe und schimmelfrei langfristig unseren Keller nutzen können.
Was kann ich tun? Muss ich warten bis die Feuchtigkeit wieder kommt?
Habe ich das Recht mir schriftlich Nachweise über deren Handlungen zum trocknen etc geben zu lassen oder darf gar zur Feuchtigkeitsprüfung eine Firma zu denen schicken?
Ich bin hier ratlos und voller Sorge. Wir wohnen noch nicht lange hier und haben Kinder. Ein Schimmel-Haus ist ein No-Go für mich.
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie haben auf jeden Fall das Recht, dass die Nachbarn alles beseitigen, was Ihr Eigentum beeinträchtigt.
Namentlich stehen Ihnen Ansprüche nach § 1004 BGB zu wonach Sie Einwirkungen auf Ihr Eigentum untersagen dürfen.
Bezüglich der Frage, ob Ihnen ein Auskunftsanspruch gegen die Nachbarn zusteht, gehe ich davon aus, dass Sie aufgrund des nachbarrechtlichen Verhältnisses jedenfalls nach § 242 BGB eine Auskunft über den Zustand des Keller verlangen können.
Fragen Sie am besten noch einmal schriftlich nach und setzen Sie eine Frist, die gewünschte Auskunft binnen 14 Tagen zu erteilen. Idealerweise per Einwurfeinschreiben oder werfen Sie mit einem Zeugen, der nicht zur Familie gehört, den Brief ein. Sie können darin ja noch einmal Ihre Beweggründe schildern, warum das für Sie wichtig ist.
Wer und wie die Arbeiten ausgeführt hat sollten Sie vielleicht besser außen vor lassen. So lange die Räume sachgerecht getrocknet werden ist das ausreichend, um Ihr Eigentum zu schützen.