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Vorzeitige Löschung von Einträgen ins Führungszeugnis?

28. Juni 2006 19:48 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe zwei Einträge auf meinem Führungszeugnis:
Datum:14.06.2006

1.Rechtkräftig seit 08.03.2005
Tatbezeichnung: Urkundenfälschung und Erschleichen von Leisteungen. 60 Tagessätze zu je 7 € Geldstrafe.
2.Rechtkräftig seit 20.09.2005
Tatbezeichnung:Gefährliche Körperverletzung
100 Tagessätze zu 7 € Geldstrafe.

Ich stehe gerade vor einer Weiterbildung, die schon am 24.07.06 los geht, aber mit Eintragungen im Führungszeugnis ist das leider nicht möglich, wie kann ich bitte die Eintragungen löschen lassen, MEINE ZUKUNFT hängt davon ab.(Bin Verheiratet und habe Zwei Kinder)sonst droht die Arbeitslosichkeit.
Bin bei einen schnellen und klaren Antwort sehr Dankbar.

28. Juni 2006 | 20:39

Antwort

von


(206)
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Tel: 0231/ 96 78 77 77
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihne keine Hoffnung machen. Das polizeiliche Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Berlin erstellt und enthält aufgrund gesetzlicher Vorschriften bestimmte Vorstrafen für einen fest vorgeschriebenen Zeitraum.

Für die Löschung der Eintragungen gibt es ebenfalls feste gesetzliche Fristen, Sie selbst können die Löschung vor Fristablauf nicht erreichen.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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