Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Sachverhalt müsste Ihnen nachgewiesen werden. Allerdings weis man nicht, was der ehemalige Arbeitgeber für Informationen bzw. auch Auskünfte von dem damaligen Geschäftspartner erhalten hat.
Der Tatvorwurf ist nicht unerheblich. Als Sanktion sind je nach den Umständen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe vorgesehen.
Ich rate Ihnen bei einem derartigen Tatvorwurf dringend aktiv tätig zu werden. Sie sollten nicht erst warten bis irgendwann einmal eine Anklageschrift zugestellt wird. Es gilt in derartigen Angelegenheiten sofort und präventiv tätig zu werden. Es ist meist einfacher im Vorfeld die Angelegenheit zu klären, als später zu verteidigen.
Suchen Sie umgehend einen Verteidiger auf und besprechen Sie die Angelegenheit. Da Sie laut meinen Informationen in der Region wohnhaft sind, können Sie gerne auch meine Unterstützung in Anspruch nehmen. Bei Bedarf rufen Sie einfach die hier hinterlegte Rufnummer an.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
29. Januar 2009
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09:18
Antwort
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