Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vorwurf einer Unterschlagung

| 28. Januar 2009 21:29 |
Preis: 100€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Mir wird von meinem ehemaligen Arbeitgeber vorgeworfen
15.000 € die mir ein Kunde im Ausland angeblich übergeben hat, zu unterschlagen. Das Geld wurde angeblich als Messebeteiligung nach mündliche Absprache zwischen mir (i. A.) und dem Kunden übergeben. Es existiert sowohl kein Auftrag als auch kein Beleg dafür.
Wie soll ich mich verteidigen?
Mit welche Strafe soll ich rechnen?

29. Januar 2009 | 09:18

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Der Sachverhalt müsste Ihnen nachgewiesen werden. Allerdings weis man nicht, was der ehemalige Arbeitgeber für Informationen bzw. auch Auskünfte von dem damaligen Geschäftspartner erhalten hat.
Der Tatvorwurf ist nicht unerheblich. Als Sanktion sind je nach den Umständen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bzw. Geldstrafe vorgesehen.

Ich rate Ihnen bei einem derartigen Tatvorwurf dringend aktiv tätig zu werden. Sie sollten nicht erst warten bis irgendwann einmal eine Anklageschrift zugestellt wird. Es gilt in derartigen Angelegenheiten sofort und präventiv tätig zu werden. Es ist meist einfacher im Vorfeld die Angelegenheit zu klären, als später zu verteidigen.

Suchen Sie umgehend einen Verteidiger auf und besprechen Sie die Angelegenheit. Da Sie laut meinen Informationen in der Region wohnhaft sind, können Sie gerne auch meine Unterstützung in Anspruch nehmen. Bei Bedarf rufen Sie einfach die hier hinterlegte Rufnummer an.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 2. Februar 2009 | 08:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. Februar 2009
4,6/5,0

ANTWORT VON

(160)

Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Schadensersatzrecht